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사용자 개념 확대론에 대한 재검토

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Re-Analyse von der Arbeitsgeberbegriffslehre in Korea

권혁

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초록

영어

Im Individualarbeitsrecht ist der Arbeitgeber vergleichsweise leicht auszumachen: Er definiert sich durch das Vertragsverhältnis mit einem Arbeitnehmer, den Arbeitsvertrag. Schwieriger scheint es sich im Kollektivrecht zu verhalten. Hier werden tatsächlich immer häufiger mühsame Suchvorgänge notwendig, um herauszufinden, wer als Arbeitgeber Partner der Gewerkschaft ist. Vertragsarbeitgeber behalten ihre Funktionen. Daneben gibt es aber noch etwas, das man als gewillkürten Betriebsarbeitgeber bezeichnen könnte, nämlich die durch eine Führungsvereinbarung geschaffene gemeinsame Betriebsleitung. Eine effektive Zusammenarbeit ist nur möglich, wenn der Einsatz des Fremdpersonals mit dem Betriebsablauf des Bestellers abgestimmt wird. Hierfür wird das „Werk„ bis hin zur Gestaltung einzelner Arbeitsschritte so detailliert vertraglich festgelegt, daß dem Werkunternehmer in der vertraglichen Durchführungsphase kein beachtlicher eigener Entscheidungsspielraum mehr verbleibt. Dies ermöglicht dauerhafte Aufgabenerfüllungen. Äußerliche Unterschiede zwischen der Tätigkeit des Stamm- und des Fremdpersonals sind nicht mehr festzustellen. In Koreanischem Kollektivesarbeitsrecht gibt es sog. Unfair Practice für die Sicherung des Koalitionsrechts von Gewerkschaft. Hierbei geht es um die Begriff des Arbeitsgebers, der durch dem Gesetz zu strafen ist. Dieser Arbeitsgeberbegriff ist von dem Arbeitsgeberbegriff zu differenzieren, der in der typische Tariffautonomie zwischen Arbeitsgeber und Gewerkschaft. Insoweit ist die Erweiterung des Arbeitsnehmerbegriffs zu bejahen, weil die Koalitionsfreiheit von dritte beeintrachtigt werden kann. Aber es ist zu verneinen, dass die Begriff des Arbeitsgebers im Tariffbindungsbereich zu erweitern ist, unabhängig von der Bestehene des Arbeitsvertrags.

목차

Ⅰ. 문제의 소재
 Ⅱ. 사용자 개념에 관한 현행법 상의 규정 내용과 해석론
 Ⅲ. 단체교섭제도와 부당노동행위제도 상의 사용자 개념 구별
 Ⅳ. 지배개입 행위에 따른 원청회사의 부당노동행위 주체로서의 지위 여부
 Ⅴ. 요약 및 결론
 참고문헌
 〈Abstract〉

저자정보

  • 권혁 Kwon, Hyuk. 부산대학교 법학전문대학원 교수(부교수), 법학박사

참고문헌

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