원문정보
초록
영어
Die Arbeit handelt sich um einen Zueignungsgegenstand des Bildschrimtextes am Internet gem. § 329 KStGB. In ihr werden zunaechst die relevanten Fall als Problemstellung dargestellt, um sodann die bestimmte Loesungsmoeglichkeit einer strafrechtlichen Pruefung zuzufuehren. Ein Schwerpunkt der Unter suchung liegt darin, wie bei der genannten Falgestaltung Zueignungsgegenstand des Bildschrimtextes am Internet nach § 329 KStGB in Betracht kommt. Ein weitere Schwerpunkt der Untersuchung ist die Frage, wie Bildschrimtext bei der Probleme der Theorien von Substanzwert, Sachwert, Vereinigungstheorie mit restriktiven Sachwertbegriff und Vereinigungstheorie mit extentiven Sachwertbegriff . Schliesslich erfolgt im letzten Kapital ein Ergebnis nach den s.o. genannten Theorien keinen Zueignungsgegenstand des Bildschrimtextes am Internet i. S. von § 329 KStGB.
한국어
인터넷 환경상 영상정보화면은 유가증권적인 또는 무기명증권적인 특성을 갖고 있지 않으며, 자체가 경제적인 가치를 갖는 형체물이 아니다. 그러므로 영상정보화면을 잠시 이용할 경우에 영득의사의 개념을 축소 해석하는 절충설(Vereinigungstheorie mit restriktiven Sachwertbegriff)의 입장에 따르더라도 물체 자체에 경제적인 가치 감소가 없으므로 이를 영구적인 배제로 보지 않는다. 따라서 이 설에 의하면 행위자가 영상정보화면을 이체할 경우, 즉 행위자의 영득 행위에 따른 자체의 가치 감소가 전혀 없음으로, 이 설상의 영득 의사의 대상은 아니다.