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Vermutungswirkung des Grundbuchs

이영규

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초록

영어

Vermutungswirkung des Grundbuchs will den Nachweis erleichtern, dass ein Grundstücksrecht einer bestimmten Person zusteht oder erloschen ist.
Divergenzen zwischen Grundbuchinhalt und wahrer Rechtslage sind jedoch selten wegen der strengen Ordnungsvorschriften für das Grundbuchverfahren (insbes. §§ 19, 29, 39 GBO); ihr Zweck ist, Unrichtigkeiten zu vermeiden. Der Rechtsverkehr darf darum von der Richtigkeit des Grundbuchinhalts ausgehen.
Das Gesetz knüpft demgemäß an die Eintragung die beiden in § 891 Abs. 1 und Abs. 2 enthaltenen Vermutungen des Bestehens eines eingetragenen bzw. des Nichtbestehens eines gelöschten Rechts. Da diese Vermutungen widerlegbar sind, regelt Vermutungswirkung des Grundbuchs folglich die Beweislast: Wer das Gegenteil behauptet, hat dies zu beweisen.
Eintragungsfähig sind das Eigentum und alle beschränkten dinglichen Rechte an Grundstücken sowie Rechte an solchen Rechten.
Für Eintragungen, die nicht den Inhalt, Umfang, Gegenstand oder Inhaber eines Sachenrechts, gilt die Vermutung des Grundbuchs nicht. Insbesondere erfasst sie nicht eventuell eingetragene schuldrechtliche Ansprüche, wie den Kaufpreis eines veräußerten Grundstücks oder ein Mietrecht. Vermutet wird, dass das Recht demjenigen zusteht, der als Inhaber eingetragen ist. Nicht vermutet wird das Vorhandensein bestimmter rechtlicher Eigenschaften des
Eingetragenen, wie Geschäftsfähigkeit, Verfügungsbefugnis, güterrechtliche Verhältnisse, Vertretungsmacht eines eingetragenen Vertreters usw.
Die Widerlegung des vermuteten Rechtsbestandes erfordert den Beweis des Gegenteils als Hauptbeweis. Dafür ist zu beweisen, dass das eingetragene Recht weder mit der Eintragung noch zu einem späteren Zeitpunkt entstanden ist.
Das koreanische Bürgerliche Gesetzbuch enthält keine gesetzliche Regelung über Vermutungswirkung des Grundbuchs. Daher wird der Literatur und Rechtsprechung die Frage überlassen, was und inwieweit durch die Eintragung eines Recht im Grundbuch vermutet wird. Unter diesen Umständen ist für uns die rechtsvergleichende Analyse unter beseonderer
Berüchsichtigung des deutschen Rechts und japanischen Rechts von Bedeutung. In Korea wird behauptet, dass die Vermutungswirkung einer Eintragung im Grundbuch sehr umfassend ist, auch wenn keine gesetzliche Regelung besteht. Beispielsweise werde das Bestehen einer gesicherten Forderung vermutet, wenn eine Hypothek im Grundbuch eingetragen sei. Bei
der Eintragung durch einen Vertreter werde auch vermutet, dass die Vollmacht bestehe. In diesem Zusammenhang ist eine grundlegende Untersuchung über die Frage nach der Vermutungswirkung erforderlich.

목차

Ⅰ. 서설
 Ⅱ. 추정력의 인정근거와 본질
  1. 추정력의 인정根據
  2. 등기의 추정력의 본질
 Ⅲ. 등기의 추정력이 미치는 範圍
  1. 권리상태의 추정과 권리취득의 추정
  2. 물적 범위
  3. 인적 범위
  4. 추정력이 인정되지 않는 등기
 Ⅳ. 추정력의 효과
  1. 기본적 효과
  2. 등기명의인의 불이익을 위한 추정
  3. 부수적 효과
 Ⅴ. 추정력의 번복(복멸)
  1. 추정력의 번복(복멸) 일반
  2. 소유권보존등기의 추정력 번복의 경우
  3. 소유권이전등기의 추정력 번복
 Ⅵ. 결론
 참고문헌
 Zusammenfassung

저자정보

  • 이영규 Lee, Young-Gyu. 한양대학교 법과대학 안전법센터 연구조교수, 법학박사.

참고문헌

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