원문정보
Die „Living Instrument“-Doktrin des EGMR und die evolutive Auslegung – Zur Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Rechtssicherheit und Einzelfallgerechtigkeit
초록
한국어
법학방법론은 법률의 흠결을 극복하는 방법으로, 법률학에서 중요한 주제이다. 개념법학은 법적으로 명확히 규정되지 않은 사례가 발생했을 때, 사회적 이익, 목적, 초국가적 법적 가치 또는 판사의 자유로운 법적 판단에 의하지 않고, 실체법에 내재된 개념이나 원칙을 통해 법을 도출하는 절차를 의미한다. 그러나 이 방법론은 19 세기 중반을 지나면서 내재적 한계에 부딪혔고, 예링(Jhering)의 방법론 전환은 법학방법론의 변화에 있어 중요한 전환점이 되었으며, 이는 “다마스쿠스 체험”에 비유된다. 이와 같은 법학방법론의 전환은 유럽인권재판소가 협약을 살아있는 문서로 간주하고 협약 제정 당시의 시대적 배경과 변화된 시대 상황을 고려하여 해석하는 방식과 근본적으로 큰 차이가 없다. 현재 유럽인권재판소의 살아있는 문서 이론을 통한 해석방법론은 독일에서 진화적 해석론으로 이해되고 있다. 진화적 해석은 협약의 문언이 현실과 괴리되는 것을 방지해주는 역할을 수행하나, 재판관이 자의적 법 창조로 나아갈 수 있도록 하는 문이다. 진화적 해석이 민주적 통제를 받지 않는 ‘판사왕’의 독단으로 귀결될 수 있다. 자유법론에 대한 비판점은 진화적 해석에 대한 한계점으로 고려되어야 한다. 따라서 재판관의 주관적 자의성을 극복하기 위해 유럽인권재판소는 유럽인권협약의 해석 근거를 재판관 개인의 양심, 가치관 등이 아닌 ‘협약의 목적(인권의 실질적 보장)’과 ‘유럽적 합의(Consensus)’라는 객관적이고 실증적 지표에 두어야 한다. 재판관은 살아있는 문서 이론을 통해 법을 발명하는 것이 아니라 변화된 사회적 합의를 ‘발견’하는 것이다.
기타언어
Die juristische Methodenlehre ist ein zentrales Thema der Rechtswissenschaft und dient als Mittel zur Ausfüllung von Gesetzeslücken. Die Begriffsjurisprudenz bezeichnet ein Verfahren, bei dem in rechtlich nicht eindeutig geregelten Fällen das Recht nicht aus sozialen Interessen, Zwecken, überstaatlichen Rechtswerten oder dem freien richterlichen Ermessen abgeleitet wird, sondern deduktiv aus den im materiellen Recht inhärenten Begriffen oder Prinzipien. Allerdings stieß diese Methodik ab der Mitte des 19. Jahrhunderts an ihre immanenten Grenzen. Jherings methodologischer Wandel markierte einen entscheidenden Wendepunkt in der Entwicklung der juristischen Methodenlehre und wird oft metaphorisch als „Damaskus-Erlebnis“ bezeichnet. Dieser Wandel unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von der Vorgehensweise des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der die Konvention als ein „lebendiges Instrument“ (living instrument) betrachtet und sie unter Berücksichtigung sowohl des historischen Kontexts ihrer Entstehung als auch der veränderten zeitgenössischen Umstände auslegt. Die gegenwärtige Auslegungsmethodik des EGMR auf der Grundlage der „Living-Instrument“-Doktrin wird in der deutschen Rechtswissenschaft als „evolutive Auslegung“ verstanden. Die evolutive Auslegung erfüllt zwar die Funktion, ein Auseinanderklaffen von Konventionstext und Lebenswirklichkeit zu verhindern, öffnet jedoch zugleich das Tor zu einer willkürlichen richterlichen Rechtsschöpfung. Es besteht die Gefahr, dass die evolutive Auslegung in die Autokratie eines demokratisch nicht kontrollierten „Richterkönigs“ mündet. Die Kritik an der Freirechtslehre sollte daher als immanente Schranke der evolutiven Auslegung berücksichtigt werden. Um die subjektive Willkür der Richter zu überwinden, muss der EGMR die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) folglich nicht auf das persönliche Gewissen oder die Wertvorstellungen der Richter stützen, sondern auf objektive und empirische Indikatoren wie den „Zweck der Konvention“ (die effektive Gewährleistung der Menschenrechte) und den „europäischen Konsens“. Durch die Theorie des lebendigen Instruments sollen Richter das Recht nicht „erfinden“ (Rechtserfindung), sondern den gewandelten gesellschaftlichen Konsens „finden“ (Rechtsfindung).
목차
Ⅱ. 19~20세기 독일 법학방법론
Ⅲ. 살아있는 문서로서 유럽인권협약
Ⅳ. 독일에서의 동적(dynamisch) 또는 진화적(evolutiv) 해석론
Ⅴ. 나오며
[참고문헌]
[국문초록]
[ABSTRAKT]
