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초록
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Wenn ein Schaden einem Versicherungsfall zugrundeliegt, für den eine Schadenersatzpflicht besteht, gehen Schadenersatzansprüche des Sozialversicherten gegen Schädiger auf den zuständigen Sozialversicherungsträger über, soweit personliche, sachliche und zeitliche Konkruenz vor liegen (Legalzession). Der Zeitpunkt der Legalzession ist verschieden. In Korea tritt dieLegalzession erst mit der tatsächlichen Zahlung durch den Sozialversicherungsträger ein, während die Legalzession in österreich und Deutschland effektiverweise bereits mit dem Anfall der Leistung eintritt, Bei dem Regress der Sachleistungen kann der Sozialversicherungsträger die einzelnen Behandlungskosten pauschalieren. Die Pauschalierung der Sachleitungskosten beschleunigt den Vorgang des Regresses. Wenn der Schädiger über die Höhe der Kosten reklamiert, liegt ihm die Beweislast. Wenn der zivilrechtliche Ersatzanspruch des Versicherten gegen den Schädiger niedriger als sein voller Schaden, steht der Sozialversicherung nach der Lehre von Quotenvorrecht im Sozialversicherungsrecht das Zugriffsrecht zu. Wenn der Schädiger ein Haftpflichtversichert ist, nimmt der Sozialversicherungsträger den Regrssanspruch auf den Haftpflichtversicherer. Um die Zeit und Verwaltungskosten zusparen, schliessen der Sozialversicherungsträger und der Haftpflichtversicherer ein Teilungsabkommen für Regressanspruch. Teilungsabkommen hat bei der deutschen Unfallversicherung und bei der österreichischen Krankenversicherung eine grosse Rolle beim Regressanspruch gespielt.
목차
1. 구상금 청구 제도의 기본구조
2. 오스트리아 재해보험에 있어서 구상금청구를원활하게 하기 위한 조치
3. 맺는말
