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디지털 시대의 기본권과 국가기관에 의한 스마트홈 데이터 접근의 법적 문제 - 독일에서의 논의를 토대로 -

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Grundrechte im digitalen Zeitalter und die rechtlichen Fragen des Zugriffs staatlicher Stellen auf Smart-Home-Daten

이상학

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초록

한국어

디지털화는 일상의 거의 모든 영역에 스며들고 있다. 전체 법질서도 이에 영향을 받을 수 밖에 없는 바, 이러한 변화에 대해 법이 어떻게 대 응해야만 하고, 또 대응할 수 있는지의 질문이 제기된다. 무엇보다 디지 털 기술이 기본권에 미치는 영향들을 재조명할 의미가 있어 보인다. 한 편, 시대의 흐름에 따라 기존의 기본권만으로 충분한 보호될 수 없는 상 황이 노정된다면, 이러한 환경에 부응하는 새로운 권리가 논의되는 것은 자연스럽고도 바람직하다. 과거의 개인정보자기결정권이 그 예이다. 오 늘날 네트워크화된 정보기술시스템 접근의 특수한 위험에 대응하여 이른 바 IT기본권을 인정할 실익이 있는지 검토를 요한다. 이는 개인정보자기 결정권이나 통신비밀 등의 기본권을 적용하기 곤란한 경우를 보완하는 역할을 한다는 점에 그 의의가 있다. 스마트홈으로부터 여러 편리를 누리게 되었으나, 개인의 사생활을 깊 이 들여다 볼 수 있는 우려가 존재한다. 스마트홈은 클라우드 서비스까 지도 활용되는바 인터넷에 연결된다는 점을 고려할 때 특히 위험성이 내 재되어 있다. 스마트홈에서 생성된 데이터를 통해 거주자의 행동과 인격 상에 대한 추론이 가능한 것이다. 국가기관의 입장에서는 수사의 실효성 과 편의를 위해 이 데이터에 큰 관심을 가지게 될 것임은 자명하다. 현행법상 범죄수사등의 목적으로 스마트홈에서 생성된 데이터에의 접 근을 직접적으로 상정한 규정은 존재하지 않는다. 통신감청과 관련하여 서는 통신비밀보호법 제5조(통신제한조치)와 제14조 제2항(타인간의 비 공개 대화의 녹음과 청취)이 고려될 수 있어 보인다. 그러나 통신비밀보 호법은 기본적으로 전기통신 및 쌍방간의 대화의 비밀을 보장함이 목적 이므로 스마트홈 데이터의 수집ㆍ처리에 원용되기는 곤란하다. 한편, 스 마트홈 데이터의 압수ㆍ수색에 대해서는 형사소송법 제215조(압수, 수 색, 검증)와 제216조(영장에 의하지 아니한 강제처분)에 근거할 수 있는 지 문제된다. 그러나 이 규정들은 그 대상범죄가 구체화되어 있지 않는 등 개입의 실체적 요건이 불명확하여 스마트홈 데이터의 압류와 수색에 대한 근거로는 적절하지 아니하다. 경찰활동의 근간이 되는 경찰관직무 집행법 역시 디지털 환경에 요구되는 핵심적인 수권조항들이 흠결되어 있어 시대에 부응하지 못한다는 비판을 면하기 어렵다. 오늘날 주요범죄는 다크웹과 텔레그램 같이 암호화ㆍ익명화가 보장된 디지털 무대를 배경으로 이루어진다. 현장에서 대응을 하고 단서를 찾는 것은 불가능에 가깝다. 궁극적으로, 사물인터넷으로 연결되는 근래의 정 보통신환경에서 중대범죄나 테러와 관련된 정보를 수집하기 위해서는 이 에 걸맞은 대응 규정이 마련되어야 한다. 이것이 무기대등의 원칙이다. 동시에 남용과 기본권침해가 방지될 수 있는 안전장치가 법적ㆍ기술적으로 확보되어야 할 것이다. 이러한 관점에서 보면, 형사소송법, 통신비밀 보호법, 경찰관직무집행법 등의 정보수집 권한들은 오늘날의 디지털 정 보통신환경에 부합하지 않을 뿐 아니라, 아날로그적 단계에 머물러 있다 는 진단이 가능하다. 입법적인 보완이 필요해 보인다.

기타언어

Die Digitalisierung durchdringt nahezu alle Bereiche unseres täglichen Lebens. Die gesamte Rechtsordnung wird davon betroffen sein, und es stellt sich die Frage, wie das Recht auf diese Veränderungen reagieren soll und kann. Insbesondere erscheint es sinnvoll, die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Grundrechte neu zu untersuchen. Andererseits ist es naheliegend und wünschenswert, neue Rechte zu diskutieren, die diesem Umfeld Rechnung tragen, wenn bestehende Grundrechte aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr ausreichend geschützt werden können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist hierfür ein Beispiel. Es ist zu prüfen, ob die Anerkennung der sogenannten IT-Grundrechte angesichts der besonderen Risiken des Zugriffs auf vernetzte informationstechnische Systeme einen praktischen Nutzen bietet. Dies ist insofern bedeutsam, als es Fälle ergänzt, in denen die Anwendung von Grundrechten wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder dem Kommunikationsgeheimnis schwierig ist. Obwohl wir viele Annehmlichkeiten von Smart Homes genießen, gibt es Bedenken, dass sie einen tiefen Einblick in das Privatleben eines Einzelnen ermöglichen könnten. Smart Homes sind besonders riskant, da sie mit dem Internet verbunden sind und sogar „Cloud“- Dienste nutzen. Durch die von Smart Homes generierten Daten ist es möglich, auf das Verhalten und die Persönlichkeit der Bewohner zu schließen. Es ist klar, dass staatliche Stellen großes Interesse an diesen Daten haben werden, um die Ermittlungen effektiver und einfacher zu gestalten. Nach geltendem Recht gibt es keine Regelungen, die den Zugriff auf in Smart Homes erzeugte Daten zu strafrechtlichen Ermittlungszwecken unmittelbar vorsehen. Hinsichtlich des Abhörens von Kommunikation stellt sich die Frage, ob Artikel 5 (Maßnahmen zur Einschränkung der Kommunikation) und Artikel 14 Absatz 2 (Aufzeichnen und Abhören privater Gespräche zwischen anderen) des Gesetzes zum Schutz von Kommunikationsgeheimnissen berücksichtigt werden können. Da das Kommunikationsgeheimnisschutzgesetz jedoch grundsätzlich darauf abzielt, die Vertraulichkeit von Telekommunikation und Gesprächen zwischen zwei Parteien zu gewährleisten, ist es schwierig, es als Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung von Smart-Home-Daten zu nutzen. Andererseits stellt sich die Frage, ob die Beschlagnahme und Durchsuchung von Smart-Home-Daten auf § 215 (Beschlagnahme, Durchsuchung und Überprüfung) und § 216 (Zwangsverfügung ohne richterlichen Beschluss) der Strafprozessordnung gestützt werden kann. Allerdings sind diese Regelungen als Ermächtigungsgrundlage für die Beschlagnahme und Durchsuchung von Smart-Home- Daten nicht geeignet, da die inhaltlichen Voraussetzungen für einen Eingriff unklar sind, etwa weil der Straftatbestand nicht konkretisiert wird. Auch das Polizeidienstpflichtengesetz, das die Grundlage des polizeilichen Handelns bildet, mangelt an den für das digitale Umfeld erforderlichen Regelungen, so dass man sich der Kritik kaum entziehen kann, dass es nicht auf dem neuesten Stand der Zeit sei. Heutzutage werden schwere Straftaten in digitalen Umgebungen wie dem Dark Web und Telegram begangen, wo Verschlüsselung und Anonymisierung gewährleistet sind. Es ist nahezu unmöglich, vor Ort zu reagieren und Hinweise zu finden. Um im modernen Informations- und Kommunikationsumfeld im Zusammenhang mit dem Internet der Dinge Informationen zu schweren Straftaten oder Terrorismus sammeln zu können, müssen letztlich entsprechende Reaktionsregelungen geschaffen werden. Dies ist der Grundsatz der Waffengleichheit. Gleichzeitig müssen Sicherheitsmaßnahmen, die Missbrauch und Verletzung von Grundrechten verhindern können, rechtlich und technisch abgesichert werden. Aus dieser Perspektive lässt sich diagnostizieren, dass die Informationsbeschaffungsbefugnisse des Strafprozessgesetzes, des Kommunikationsgeheimnisschutzgesetzes und des Polizeidienstpflichtengesetzes nicht nur nicht dem heutigen digitalen Informations- und Kommunikationsumfeld entsprechen, sondern auch bestehen bleiben eine analoge Ebene. Eine gesetzliche Ergänzung erscheint notwendig.

목차

<국문초록>

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 디지털화에 따른 기본권의 재조명
Ⅲ. 스마트홈 데이터의 접근 가능성과 기본권적 한계
Ⅳ. 현행법상 데이터 접근에 대한 수권근거와 평가
V. 요약 및 결론
<참고문헌>

저자정보

  • 이상학 Lee, Sanghak. 대구대학교 교수

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

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