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생체적 안면인식의 법적 문제

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Rechtliche Fragen zur biometrischen Gesichtserkennung

이상학

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초록

한국어

안면인식은 위험방지는 물론이고 범죄발생 이후의 범죄수사와 관련하 여 특정인을 식별하는데 유용하다. 따라서 보안당국의 안전확보 수단으 로 대단히 매력적일 수 밖에 없다. 보안당국이 그 잠재성에 관심을 두는 것은 필연적이다. 그러나 위험유발에 대한 책임이나 구체적인 범죄혐의 없는 수많은 사람들을 포착한다는 문제점을 내포하고 있다. 무엇보다 생체인식 비디오감시를 범죄의 수사와 제지 및 내부안전의 보장을 위해 투입하는 것이 정당화되기 위해서는 적절한 법적근거가 마련되어 있는지가 관건이다. 즉, 안면인식은 법률상으로 그 투입의 이유 와 목적 및 한계를 충분하고도 명확하게 규정하고 있는 경우에만 허용된 다. 그리고 해당 법률은 중대범죄의 방지 및 수사, 그리고 다른 월등히 고차원적 법익에 대한 현저한 위험을 예방하는 것과 같은, 특히 주요한 공익목적에 국한되어야 한다. 생체인식에 의한 감시와 분석은 어떠한 경우에도 전 지역에 걸쳐 항 구적으로 이루어져서는 안 된다. 시간적으로나 공간적으로 위험한 장소 에 한정되어야 한다. 또한 데이터의 수집은 가급적 최소화되어야 한다는 원칙에 따를 때 데이터의 저장기간은 짧아야 하며 단기간에 삭제되어야 할 것이다. 더욱이 지문이나 홍채등의 생체인식시스템은 여전히 미미하 다고 볼 수 없는 오류률을 보이고 있음이 지적될 수 있다. 따라서 오류 예방을 위한 메커니즘이 충분히 마련되어야 한다. 특히 얼굴인식 시스템 의 데이터 유출은 심각한 부작용을 야기시킬 수 있으므로, 데이터의 무 결성과 보안에 대한 요구사항이 충족되어야 한다. 그리고 투명성과 함께 법관의 허가와 같은 절차적 권리보호수단이 함께 마련되어야 할 것이다. 안면인식조치에 대해서는 적절한 법적 근거가 구비되어야 하는바, 우 리의 경우 이에 대한 정확한 법적규율을 찾기 어렵다. 개인정보보호법 제25조에서 일반적인 영상정보촬영 규정을 두고 있으나, 법률유보 및 명 확성명령의 관점에서 기본권침해성이 강한 안면인식조치의 수권근거가 된다고 보기에는 의문의 여지가 있다. 즉, 동조 제1항 제2호에서 “범죄 의 예방과 수사를 위해 필요한 경우 영상정보처리기기를 설치ㆍ운영할 수 있다”는 내용만을 담고 있을 뿐이다. 이 조항의 문언을 정확히 살펴 보면, 전통적인 형태의 비디오 감시만을 규율하고 있고, 녹화물의 “자동 적 평가”에 대해서는 침묵하고 있다. 무엇보다, 안면인식조치 대상의 광범위성과 침해의 강도가 크다는 점 을 상기할 필요가 있다. 이에 비추어 개인정보보호법상의 수권규정은 미 비되어 있다고 보는 것이 타당한바, 기본권보호에 부합하는 규율이 마련 되어야 할 것이다.

기타언어

Die Gesichtserkennung ist nicht nur zur Risikoprävention nützlich, sondern auch zur Identifizierung einer bestimmten Person im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen nach einer Straftat. Daher ist es als Mittel zur Gewährleistung der Sicherheit für Sicherheitsbehörden zwangsläufig sehr attraktiv. Es ist unvermeidlich, dass Sicherheitsbehörden auf sein Potenzial achten. Es besteht jedoch das Problem, dass eine große Anzahl von Personen erfasst wird, die nicht für die Gefährdung verantwortlich sind oder über keine konkreten strafrechtlichen Vorwürfe verfügen. Um den Einsatz biometrischer Videoüberwachung zur Aufklärung und Abschreckung von Straftaten sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit zu rechtfertigen, kommt es vor allem darauf an, ob eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt. Mit anderen Worten: Gesichtserkennung ist nur dann zulässig, wenn der Grund, Zweck und die Grenzen ihrer Eingabe hinreichend und klar gesetzlich festgelegt sind. Und das Gesetz sollte sich speziell auf vorrangige Zwecke des öffentlichen Interesses beschränken, wie etwa die Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten sowie die Verhinderung erheblicher Risiken für andere weitreichende Rechtsgüter. Auf jeden Fall darf die biometrische Überwachung und Analyse nicht dauerhaft in der gesamten Region erfolgen. Das heißt, es muss sowohl zeitlich als auch räumlich auf einen gefährlichen Ort beschränkt sein. Darüber hinaus gilt nach dem Grundsatz, dass die Datenerhebung so gering wie möglich gehalten werden sollte, die Speicherdauer der Daten kurz sein und die Daten innerhalb kurzer Zeit gelöscht werden sollten. Darüber hinaus kann darauf hingewiesen werden, dass biometrische Systeme wie Fingerabdrücke und Iris immer noch Fehlerraten aufweisen, die nicht als unbedeutend angesehen werden können. Daher müssen Mechanismen zur Fehlervermeidung ausreichend vorbereitet werden. Insbesondere Datenlecks aus Gesichtserkennungssystemen können schwerwiegende Nebenwirkungen haben, sodass die Anforderungen an Datenintegrität und -sicherheit erfüllt sein müssen. Darüber hinaus sollten Maßnahmen zur Transparenz und zum Schutz der Verfahrensrechte gemeinsam vorbereitet werden. Für Gesichtserkennungsmaßnahmen muss eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden, und in Korea ist es schwierig, hierfür genaue gesetzliche Regelungen zu finden. In Artikel 25 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten gibt es lediglich allgemeine Regelungen zur Aufnahme von Videoinformationen, und es ist fraglich, ob dies die Grundlage für die Genehmigung von Gesichtserkennungsmaßnahmen ist, die Grundrechte im Sinne von Rechtsvorbehalten und Aufklärungsanordnungen verletzen. Mit anderen Worten enthält Artikel 25 Absatz 1 Nummer 2 nur den Inhalt, dass „Geräte zur visuellen Informationsverarbeitung installiert und betrieben werden dürfen, wenn dies zur Verhütung und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.“ Schaut man sich den Wortlaut dieses Artikels genau an, so regelt er lediglich klassische Formen der Videoüberwachung und schweigt über die „automatische Auswertung“ von Aufzeichnungen. Vor allem muss daran erinnert werden, dass der Umfang der Gesichtserkennungsmaßnahmen und die Intensität der Verstöße hoch sind. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten unzureichend sind und daher eine Regelung zum Schutz der Grundrechte erarbeitet werden sollte.

목차

<국문초록>

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 유럽연합법상 생체 비디오감시의 허용성
Ⅲ. 정보보호분야의 변화와 안면인식에서 기본권의 제3자효
Ⅳ. 안면인식에 대한 헌법상의 규준들
V. 안면인식에 대한 규율들의 구체적 평가
Ⅵ. 요약 및 결론
<참고문헌>

저자정보

  • 이상학 Lee, Sanghak. 대구대학교 법학부 교수

참고문헌

자료제공 : 네이버학술정보

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