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Vor kurzer Zeit gibt es viele Diskussion über die Unterbrechung der Freiheitsstrafe aufgrund der Krankheit. Man wollte ihre Voraussetzungen einerseits durch ‘Kommission für die Unterbrechung der Freiheitsstrafe’ andererseits durch doppelte medizinische Gutachten strenger machen. Jedoch muss man auf die im voraus zu entscheidende Frage antworten, ob das Recht des Gefangenen auf Gesundheit geschutzt wird, insbesondere die Gefangenen in Justizvollzugsanstalten medizinische Behandlungen genug nutzen können. Meine Antwort ist ‘Nein!’. Im kStvollzG bestehen die Regelungen für medizinische Behandlung mit staatlicher Beteilung und mit Selbstbeteiligung außer Justizvollzugsanstalten. Im Prinzip muss der Staat für die Behandlungskosten der Gefangenen bezahlen. In der Tat aber nicht. In diesem Beitrag wurden die Antwort auf die Vorfrage aufgrund der Erfolgen der zwei Rundfragen zu geben versucht, um die Voraussetzungen der Unterbrechung der Freiheitsstrafe strenger zu machen.
목차
II. 수형자의 치료받을 권리와 그 내용
1. 수형자의 법적 지위
2. 수형자의 기본권 제한
3. 수형자의 치료받을 권리
III. 수형자의 치료받을 권리와 현실의 문제점
1. 수형자의 의료접근성
2. 진료단계에서 문제점
3. 교정시설 내 의료기기 현황
IV. 수형자의 치료받을 권리와 형집행정지
1. 형집행정지제도의 의의
2. 질병을 이유로 하는 형집행정지 절차와 의사의 역할
V. 수형자의 치료받을 권리 보장을 위한 과제
1. 국가의 책임의식 강화
2. 수형자에 대한 의료처우 필요성의 판단주체
3. 국가재정의 부족 문제
4. 현실적 대안으로서 외부진료와 형집행정지제도
5. 의사(의무관)의 의식
VI. 결론
참고문헌
Zusammenfassung
키워드
- 수형자 인권
- 형집행정지
- 외부진료
- 자비진료
- 수형자의 법적 지위
- 형집행정지심의위원회
- Unterbrechung der Freiheitsstrafe
- Aufschub des Strafvollzuges
- Recht des Gefangenen
- Rechtlicher Status des Gefangenen
- Kommission für die Unterbrechung der Freiheitsstrafe
- medizinische Behandlung mit staatlicher Beteilung und mit Selbstbeteiligung außer Justizvollzugsanstalten
