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Seit Ende des 20. Jahrhunderts ist die gegenwärtige Gesellschaft raschen Veränderungen wie z.B. Industrialisierung, Informationalisierung, Globalisierung usw. ausgesetzt. Es gibt ständige Diskussionen darüber, dass das Arbeitsrecht auch entsprechend diesen Veränderungen geändert bzw. ergänzt werden sollte. Diese Diskussionen zeigen die Tendenz, dass im Namen von Flexibilisierung und Deregulierung eine flexible Anwendung des Gesetzes angestrebt wird. Konkret werden sie als Flexibilisierung der Arbeitszeit, Aufbau des Kündigungsgesetzes und Erleichterung von Straftvorschriften gezeigt. Diese Veränderung des Arbeitsrechts kann nicht nur mit den Anforderungen der quantitativen Flexibilität, die den Schutz von Arbeitnehmern erleichtern, behandelt werden. Aufgrund der Veränderungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen fordert das Arbeitsrecht vielmehr, dass das Individualarbeitsrecht nicht nur den Schutz durch Regierungsstellen, sondern auch die Selbstbestimmung der Betroffenen noch mehr beachten sollte. Zur Verwirklichung dieser Interessen sollte das Individualarbeitsrecht die Kriterien, die die Rechte und Pflichten der Betroffenen verdeutlichen, bieten. Schließlich ist die Gesetzgebung des Arbeitsvertragsgesetzes erforderlich, damit diese Kriterien einheitlich und systematisch organisiert werden. Die Diskussionen in bezug auf das Arbeitsvetragsgesetz entstanden zwar in Deutschland. Aber die Gesetzgebung wurde in China und Japan zuerst verwirklicht. Im chinesischen Gesetz schlagen sich die Übergangssituationen nieder, die auf die Besonderheiten unter einem Wirtschaftsystem des sozialistischen Marktes bzw. die Organisierung des Arbeitsrechts zurückzuführen sind. Daher kann das chinesiche Gesetz in bezug auf die Gesetzgebung des Arbeitsvertragsgesetzes in Korea nicht einfach berücksichtigt werden. In bezug darauf sollte es hier unter Berücksichtigung der Diskussionen in Deutschland und Japan auf die konkreten Vorschläge über die Gesetzgebung und den Inhalt des koreanischen Arbeitsvertragsgesetzes sowie ihre Folgemaßnahmen hingewiesen werden. Zur Gesetzgebung des Arbeitsvertragsgesetzes sollte zuerst das vorhandene Gesetz reorganisiert werden. Dann sollte es entsprechend den Merkmalen des Arbeitsvertragsgesetzes zusätzlich ergänzt werden. Das Arbeitsvertragsgesetz sollte dabei die Eigenschaften eines Sondergesetzes des bürgerlichen Gesetzes besitzen und damit die Kriterien der Arbeitsverhältnisse, die den verschiedenen Arbeitsformen entsprechen, bieten. Der Inhalt des Arbeitsvertragsgesetzes wird in die Schwerpunkte wie z.B. allgemeine Vorschriften, Begründung, Entwicklung, Änderung, Übergang und Beendigung des Arbetisverhältnisses usw. eingeteilt. Für jeden Regulierungsinhalt werden konkrete Kriterien vorgeschlagen. Zum Schluß ist als eine Folgemaßnahme die Bildung eines Systems für eine professionelle Konfliktlösung erforderlich, damit die Effektivität des Arbeitsvertragsgesetzes erhöht wird, In bezug darauf werden kurzfristig die Funktion und Rolle der Arbeitskommission ergänzt und wird langfristig die Gründung des Arbeitsgerichtes vorgeschlagen.
목차
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 근로계약법 제정의 필요성
Ⅲ. 독일 근로계약법의 논의과정과 쟁점
Ⅳ. 일본 근로계약법의 제정과정과 내용
Ⅵ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung
