원문정보
초록
영어
Hegel betont die teleologische Wiederherstellung der Ordnung der Strafe, indem er eine semantische Unterscheidung zwischen Rache und Strafe machte. Er ist immer der Meinung, daß die verlezte Ordnung unbedingt wiederhergestellt werden soll, da wir in ihr wohnen. Strafe erkennt solche Tatsache an, daß Ordnung, die gar nicht verletzt werden soll, zerstrt wird. Daraus ergibt sich, daß solche verletzte Ordnung wieder hergestellt werden soll. Hegel erkennt der Rache solche Wiederherstellung ab, da sie immer nicht die Wiederholung der Ordung, sondern die andere Rache produziert. Durch solche semantische Unterscheidung macht Hegel deutlich, daß der Verbrecher wegen der Zerstrung der Ordnung in Selbst Widerspruch geraten ist, weil er die Ordnung, in der er wohnt, spontan zerstrt. Wiedervergeltung garantiert keineswegs die ffentliche Rehabilitierung der Ordnung, da sie auf privater Ebene die einzelne Rache vollzieht. Dagegen soll Strafe auf die ffentliche Wiederherstellung der sittlichen Ordnung abzielen, indem sie die Recht zerstrende Handlung an die objektive Lebensform verbinden lßt. Daraus ergibt sich, daß Ihr Endzweck in der objektiven Wiederherstellung der sittlichen Ordnung durch die ffentliche Durchsetzung von Strafe liegt. Hegel machte darauf aufmerksam, daß die Strafetheorie, welche sich auf Vertragstheorie grndet, nicht in der Lage ist, die zerstrte Rechtsordnung in Ordnung zu bringen, da die Zuflligkeit des Vertrags die objektive Herstellung der Ordnung nicht garantieren kann. Nach solcher Vertragstheorie ist der den Vertrag Zerstrender in solche Inkonsistenz geraten, weil er nicht mit sich selbst in Übereinstimmung steht. Aus solcher Inkonsistenz ergibt sich keine zwingende Notwendigkeit, die zerstrte Rechtsordnung in Wiederherstellung zu bringen. Aus diesem Grund kommt Hegel auf solchen Gedanken, Rechtsordnung ber den Vertrag hinaus mit der unzerstbaren Lebensform in Verbindung zu bringen. Sonst gewinnt die Logik der Selbstzerstrung an keiner zwingenden Bedeutung. Die Unmglichkeit der Selbstzerstrung fhrt notwendigerweise zu Unm-glichkeit der gesetzlichen Lebensform, denn die Zerstrung des Rechts verwickelt sich in endgultiger Weise in Selbst-Verletzung. Der performative Wiederspruch, wie Hegel ihn anders gedrckt den Selbst- Widerspruch nannte, bringt uns dazu, die sittliche Lebensform unbedingt als das Seinige in Gang zu bringen. Die ffentliche Sanktion der Strafe rechtfertigt sich in solcher ungetrennten Verbindung jedes Einzelnen mit der sittlichen Rechtsordnung. Deshalb kommt die Zuflligkeit oder Beliebigkeit der Strafe außer Geltung. Hegels Auseinandersetzung mit der Strafe macht uns darauf merksam, daß die sittliche Lebensform unter keinen Umstnden zerstrt werden soll, denn sonst ihre Verletzung ist in Selbst-Zerstrung geraten. Der Endzweck der Strafe liegt darin, die zerstrte Rechtsordnung in Wiederherstellung zu bringen, indem sie solchen Verlezter straft. Die Unumgnglichkeit der Strafe rechtfertigt sich nur in der Wiederherstellung der zerstrten Rechtsordnung, da sich die ffentliche Autoritt des Rechts auf solcher wiederherstellenden Errichtung grndet. Aus diesem Grund ist es bewiesen, daß Strafe zur Herstellung der unzerstbaren Ordnung dient.
목차
2. 추상법의 지양
3. 형벌의 목적론적 의미
4. 자유의지의 제도적 객관화
5. 죽음의 극복
