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매도인 선의의 계약명의신탁에서 사무처리비용의 법적 귀속 - 대법원 2010. 10. 14. 선고 2007다90432 판결 판결에 대한 평석 -

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Über die Rückzahlung des Auftragsgelds bei sog. “Gutgläubiger Verkäufer-Vertragstiteltreuhand”

이병준, 이현민

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초록

영어

Der koreanische Gesetzgeber hat durch das "Gesetz, betreffend die realen Rechtslagen entsprechenden Grundbucheintragungen" den sog. "Titeltreuhand", bei der durch die Titeltruehandsvereinbarung der Name des Treuhanders als Eigentumer eines Grundstucks im Grundbuch eingetragen wird und der Treugeber immer noch unter diesen beiden das Eigentums-, Verwaltungs-und Ertragsrecht behalt, als nichtig geregelt. So ist auch die Grundbucheintragung in der Regel nichtig, so dass der eingentliche Eigentumer, namlich der Treugeber sich als Eigentumer eintragen soll.
Jedoch regelt der Gesetzgeber bei der sog. “Gutglaubiger Verkaufer-Vertragstiteltreuhand” ausnahmsweise die Grundbucheintragung als wirksam. Das heißt, wenn der Verkaufer des Grundstucks nichts von der Titeltreuhansvereinbarung weiß und mit dem Treuhander einen Kaufvertrag schließt und den Eigentum ubereignet, der Treuhander das Eigentum des Grundstucks wirksam erhalt. Somit wurde heftik diskutiert was der Treuhander in diesem Fall als ungerechtfertigte Bereicherung an dem Treugeber zuruckerstatten muß.
Die koreanische Rechtsprechung ist in der festen Ansicht, daß in diesem Falle das Geld, das fur den Kauf des Grundstucks ubereicht wurde, der Inhalt der Bereicherung sei.
In diesem Aufsatz besprochener Fall hatte das Gericht jedoch zu entscheiden, ob uber den Kaufgeld hinaus andere Gelder, die fur die Beschauffung des Grundstuckseigentums benotigt worden sind(z. B. Eintragundsgeld), herauszuzahlen sind. Die Rechtsprechung war schon lange beim Standpunkt, daß nicht nur die Titeltruehandsvereinbarung, sondern daruberhinaus die damit verbundene Auftragsvereinbarung als nichtig angesehen werden soll. Somit sei der gesamte Betrag als ungerechtfertigte Bereicherung zuruckzuzahlen.
Dieser Aufsatz versucht durch die teilweise Anwendung der Regelungen der Geschaftsfuhrung ohne Auftrag die Zuruckbezahlung dieser Auftragsgelder zu verneinen. Wenn der Treuhander im Interesse des Treugebers tatsachlich gehandelt hat, soll diese Beziehung dieser Beiden als GoA anerkannt werden und durch die spezielle Ausgleichordnung der GoA die Geschaftsbesorgung des Treuhanders berucksichtigt werden.

목차

Ⅰ. 대상판결
  1. 사실관계
  2. 소송의 경과
  3. 대법원의 판단요지(대법원 2010. 10. 14. 선고 2007다90432 판결)
 Ⅱ. 평석에 들어가며
 Ⅲ. 선의의 계약명의신탁에서 부당이득반환의 대상에 관한 판례법리와 그 정합성
  1. 선의인 계약명의신탁에서의 법률관계
  2. 무효인 명의신탁약정과 부당이득반환의 대상
  3. 매도인 선의의 계약명의신탁에 있어서 부당이득반환의 범위
 Ⅳ. 매도인 선의의 계약명의신탁에서 사무처리비용의 법적 귀속에 관한 새로운 접근
  1. 판례에서 인정한 결과에 대한 의문점과 찬반양론의 논거
  2. 취득비용반환 부정의 이론적 구성
 Ⅴ. 결론 및 대상판결의 평가
  1. 판례 입장의 정리와 그 문제점
  2. 사무관리법의 편면적 적용을 통한 사무처리비용의 공평한 부과
 참고문헌
 

저자정보

  • 이병준 Lee, Byung-Jun. 한국외국어대학교 법학전문대학원 교수
  • 이현민 Lee, Hyun-Min. 한국외국어대학교 법학전문대학원 석사과정.

참고문헌

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