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Der Charakter des Multimediavertrags im Deutschland
초록
영어
Ohne Hilfe des Multimedias kann Man seine Gelegenheit nicht führen. Heutzutage werden alle Sache durch Digitalisierung per Online oder per Off-Line änderen. Und wir können solche unberührbare Sache ein oder verkaufen. Diese Digitalisierung hat ein völlig neues Umfeld für die Herstellung und Verbreitung medialer Inhalte geschaffen. Animationen, Videos, Texte, Bilder und Musik sind in digitaler Form verfügbar und können zu einheitlichen und interaktiven Arrangements verschmolzen werden.
Beispiele hierfür sind Computerspiele, Präsentationen und Websites. Derartige Produktionen stellen inzwischen einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar. Trotz aller Versuche, mit der Entwicklung Schritt zu halten, weist der bestehende rechtliche Rahmen eine Fülle von Unwägbarkeiten auf. Einen wichtigen Aspekt hierbei bildet das Vertragsrecht. Die wirtschaftliche Verwertung von Immaterialgütern durch rechtsgeschäftliche Überlassung erfordert ein verlässliches und vorhersehbares Regelwerk. Diese Arbeit stellt die aktuelle Rechtslage in Deutschland vor. Im Kern sind drei das Vertragsrecht durchziehende Trennlinien involviert. Die Unterscheidung zwischen bestehenden und erst herzustellenden Gütern, zwischen dauerhafter Überlassung und Dauerschuldverhältnis sowie zwischen Sachen, Rechten und sonstigen Gegenständen. Letztere Kategorisierung berührt das Verhältnis zwischen körperlichen und immateriellen Gütern an seiner Wurzel und ist letztlich der Angelpunkt auch für die Frage nach der rechtlichen Behandlung von Multimediaverträgen - geht es denn nun um eine Sache, um ein Recht, um etwas ganz anderes oder gar um eine Mischung aus alledem?
Ein hier erwähnte neue Sache bedeutet ein körperliche oder unkörperliche Sache. Deswegen kann man diese Untersuchung über das Immaterialgüterrecht sagen. Diese könnte auch ein Lizentvertrag sein. Aber diese Untersuchung ist nicht über Immaterialgüterrecht sondern ein zililrechtliches Vertragsrecht.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen ist ; das einmalige Nutzungsvertrag des Multimedias ein „Mietvertrag„ und das dauerhafte Nutzungsvertrag des Multimedia ist ein „Werkvertraag„
목차
II. 멀티미디어의 개념
III. 멀티미디어 거래의 유형화
IV. 독일에서의 멀티미디어계약
1. 서론
2. 이미 존재하는 멀티미디어 상품의 계속적 이전의 경우
3. 멀티미디어 상품의 일시적 양도
4. 상품의 생성과 멀티미디어 상품의 계속적 이전
5. 소결
V. 결론
참고문헌
