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소송능력의 흠에 관하여

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Über die Mängel der Prozeßfähigkeit

피정현

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초록

영어

1. Prozessfäigkeit ist die Fäigkeit, eine Prozess selbst oder durch einen selbst bestellten Vertreter zu füren und alle Prozesshandlungen selbst oder durch einen selbst gewälten Vertreter vorzunehmen und entgegenzunehmen.
Die Prozessfäigkeit ist ein prozessualer Begriff. Wenn § sagt, dass sie sich nach den (nicht vorhandenen) Vorschriften des Bügerlichen Rechts bestimme, so will er Geschätsfäigkeit in Einklang bringen. Wer geschätsfäig ist, soll prozessfäig sein. Daher prozessunfäig sind die Minderjärigen, der Quasienmüdigte, der Entmüdigte und die Willensunfäigkeit.
2. Die Prozessfäigkeit ist Prozesshandlungsvoraussetzung. Die von oder gegenüer dem Prozessunfäigen vorgenommenen Prozesshandlungen sind unwirksam, aber nicht nichtig, da durch Genehmigung heilbar. Und das Gericht darf ihnen keine Folge geben.
In dieser Bedeutung muss die Prozessfäigkeit zur Zeit der Vornahme der Prozesshandlung vorliegen und wärend des ganzen Prozesses andaueren.
Ist sie erst späer erworben, so bedüfen die vorher vollzogenen Prozesshandlungen der Genehmigung der prozessfäig gewordenen Partei.
Das heißt, ihre unwirksame Prozessfürung kann durch Genehmigung wirksam werden, die der gesetzliche Vertreter oder die prozessfäig gewordene Partei selbst erteilen kann.
Die Prozessfäigkeit ist ferner Prozessvoraussetzung, d.h. Voraussetzung der Zuläsigkeit der Klage, der Sachverhandlung und der Sachentscheidung.
Erforderlich ist dass sie zur Zeit der Entscheidung vorliegt.
Der Verlust der Prozessfäigkeit wärend des Prozesses fürt zur Unterbrechung des Verfahrens gemäß §, sodass der Fortgang und die Beendigung des Verfahrens gehemmt sind. Aber wenn die prozessunfäig grwordene Partei einen Prozessvertreter hat, wird der Prozess in diesem Fäle nicht unterbrochen(§).
3. Fü eine prozessunfäige Partei muss der gesetzliche Vertreter handeln. Soll eine prozessunfäige Partei, die ohne gesetzliche Vertreter ist, verklagt werden, so hat ihr der Vorsitzende des Prozessgerichts auf Antrag einen besonderen gesetzliche Vertreter zu bestellen(§).
Solange die Partei nicht rechtskrätig zurükgewiesen ist, sie ist fü den Streit um ihre Prozessfäigkeit prozessfäig. Sie ist fäig zur Bewirkung und Entgegennahme von Prozessbetriebs- oder Prozessfürungshandlung, nälich von Zustellungen, der Einlegung von Einspruch und Rechtsmitteln, weil sie selbst den Prozess fürt und nicht ihr gesetzliche Vertreter. Wird die Prozessfäigkeit verneint, so ist nicht das Rechtsmittel zu verwerfen, sondern die Klage als unzuläsig abzuweisen.
Ist die Prozessunfäigkeit üersehen oder worden, so ist ein gegenüer dem Prozessunfäigen erlassenes Urteil nicht nichtig, sondern wirksam. Aber es kann mit den ordentlichen Rechtsmitteln angegriffen. Und ein gegenüer dem Prozessunfäigen Zustellungen ist unwirksam, die Urteil nicht rechtfäig geworden ist. Daher es kann die Revision, die Wiederaufnahme des Verfahrens und Einspruchantrag gegen die Verleidung des Vollstreckungstitel sind.

목차

I. 서론
  1. 소송능력의 일반
  2. 문제의 제기
 Ⅱ. 소송능력의 흠을 간과한 판결에 대한 구제방안
  1. 서
  2. 소송무능력자에 대한 판결송달의 유효설
  3. 소송무능력자에 대한 판결송달의 무효설
  4. 결어
 Ⅲ. 집행절차에서의 소송능력
  1. 서
  2. 집행절차에서 당사자의 집행능력의 필요성
  3. 집행기관에 의한 소송능력의 조사범위
  4. 소송능력의 흠결이 판명된 경우의 취급
 Ⅳ. 결론
 참고문헌
 [ZUSAMENFASSUNG]

저자정보

  • 피정현 Pee, Jung - Hyun. 원광대학교 법학전문대학원 교수, 법학연구소 연구위원, 법학박사

참고문헌

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