원문정보
초록
영어
Traditionell gehört die Telekommunikation zum von dem Staat betriebenen Bereich, da der Staat seinem Bürger universale Dineste als eine Daseinsvorsorge vorbringen muß. Trotz der Monolpole der Telekommunikaionsdienste in Europa soll seit der 1980er Jahren durch die
Entwicklung der Technik und des Handelsdrucks von Amerika neu gestaltet und lieralisiert werden. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission auf der Grundlagen ihres Günbuchs zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihren ordnungpolitischen Auswirkung. Im Bereich der Telekommunikations hat sie europäischen Telekommunikationsmarkt stufenweise privatisiert und liberalisiert. Danach hat sie auch den Telekommunikationsmarkt in 4. Stufen entwickelt.
In vorliegender Arbeit wird es erstens betrachtet, ob diese Entwicklung jedoch der Grundsätzen des Europäischen Vertrags bzw. Europäischen Verfassung im allgemeinen entspricht. Aus diesem Grund wird sie von deren Vorschriften analysiert und kommentiert. In Europa hat auch in 2002 neues EU-Telekommunikationsreformspaket von einer Verordnung und 5 Richtlinien verabschiedet und wird das traditionelle Telekommunikationsrecht im Bereich der elektronische
Kommunikationsrecht umgesetzt. Es handelt sich um die Rahmenrichtlinie (RRL), die Genemigungsrichtlinie (GRL), die Zugangsrichtlinie (ZRL), die Univeraldienstrichtlinie (URL) sowie die Datenschutzrichtlinie (DRL). Diese fünf Richtlinie bilden den Kern des RU-Richtlinienpaket und damit zugleich den Kern der TKG-Novelle in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb sollen Mitgliederstaaten der Europäischen Gemeinschaft sein staatliches Recht aufgrund der neuen Richtlinien der Gemeischaft bis zur 24. 7. 2003. abgelaufene Umsetzungsfrist des Richtliniepakets umsetzet werden. Jedoch haben England, Frankreich, Deutschland ihres Telekomminkationsgesetzes erneuert geändert. Dabei werden in Deutschland inbesondere die Rahmenrichtlinie und die Univeraldienstrichtlinie häufig im TKG unmittelbar zitiert. Daneben zu beachten sind die konsoldierte Wettbewersrichtlinie, die requenzentscheidung sowie die weiterhin geltende Verordnung über den entbündenelten Zugang zum Teilnehmeranschluss (TAL-Verordnung). Vor allem wird die Regilierungsbehörde für Post und Telekommunikations aufgrund des Geimschaftsrechts als die Bundesnetzagentur geändert
eingerichtet.
목차
Ⅱ. 유럽헌법에서의 경쟁과 경쟁법
Ⅲ. 유럽통신법제의 변화
Ⅳ. 통신법의 전환
Ⅴ. 맺는 말 - 우리 통신법의 가야할 길
참고문헌
Abstract