원문정보
초록
영어
Das europäische Verwaltungsrecht hat sich zunächst in Form von ungeschriebenen, durch Rchiterrecht formulierten allgemeinen Rechtsgrundsätzen entwickelt. Diese Untersuchung hat sich auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Verwaltung konzentriert. Ursprünglich entstammt
dieses Prinzip bekanntlich dem deutschen Verwaltungsrecht. Die Entscheidung des EuGH ist für die Anerkennung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Gemeinschaftrecht im Fall Internationale Handelsgesellschaft aus dem Jahre 1970 grundlegend. Das Prinzip Vermittelt über die Rechtsprechung des EuGH hat später Eingang auch in solche nationalen Rechtsordnungen gefunden, die es jendenfalls als solches ursprünglich nicht kannten. Hier wird eine später
eingehender behandelte Interdependenz zwischen mitgliedstaatlichem und europäischen Verwaltungsrecht sichtbar. Diese Abhandlung ist von drei Kapitel gebildet, also die Einführung(I), die Entwicklung des allgemeines Prinzipien im europäisches Verwaltungsrecht und des Schlusses(III). Insbesondere wird in der II. Kapital die gegenwärtig sich Bewertung der Verhältismäßigkeitsprinzip in Art.5 Abs.3 EGV gesprochen. Solche Ausführungen werden gezeigt, dass die Verhältnismäßigkeitprinzip in allen Bereichen des Gemeinschaftsrechts als Prüfungsmaßstab bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinschaftsbehörden und nationaler Behörden zur Anwendungen gelangt, und sowohl bei
legislativem als auch bei exekutivem Handeln.
목차
Ⅱ. 유럽행정법 성립과 발전의 근거로서 일반원칙의 전개
1. 행정 적법성의 원칙 (Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung)
2. 행정의 자기구속의 원칙 (Das Prinzip der Selbstbindung der Verwaltung)
3. 신뢰보호와 법적 안전성 (Vertrauensschutz und Rechtssicherheit)
4. 비례의 원칙 (Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit)
Ⅲ. 결론
Zusammenfassung
