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Begriff und Bedeutung der Beweislast
초록
영어
1. Gelingt es im reschtsstreit nicht, den zugrundeliegenden Sachverhalt zur Uberzeugung des Gerichts aufzuklaren, so darf der Richter trontzdem eine Sachentscheidung nicht ablehnen. Als Folge des Justizgewahrungsanspruchs hat der Richter Vielmehr stets eine Sachentscheidung zu fallen.
In diesem Fall beruht die Entscheidung des Gerichts auf den Regeln der objektiven Beweislast. Diese bestimmen also uber die objektiven Folgen der Beweislosigkeit. Die Beweislastregeln finden dagegen keine Anwendung, wenn der Sachverhalt zur Uberzeugung des aufgeklart.
Ein non liquet in der Beweiswurdigung kann in jedem Verfahren auftreten, in dem tatsachliche Umstande vom Gericht festzustellen sind. Die objektive Beweislast ist deshalb unabhangig von der Art der sachverhaltsermittlung; sie ist auch in Verfahren mit Untersuchungsmaxime relevant.
2. Die Beweisfuhrungslast(subjektive Beweislast) gibt an, welche Partei Beweisantrage stellen darf und muß, wenn sie nicht beweisfallig werden und deshalb den Prozeß verlieren will. Diese Last gibt es nur in Verfahren mit Verhandlungsmaxime. Wer hier die objektive Beweislast tragt, hat grundsatzlich auch die Beweisfuhrungslast.
3. Von der normativ generell festgelegten(objektiven und subjektiven) Beweistlast ist die konkrete Beweisfuhrungslast im Prozeßverlauf zu unterscheiden: Je nach dem bereits gefuhrten Beweis und der vorlaufigen Uberzeugung des Gerichts kann sie jede Partei abwechselnd treffen.
목차
1. 진위불명의 발생
2. 진위불명으로 인해 발생하는 문제
3. 본 연구의 범위
II. 증명책임개념의 연혁
1. 로마방식서소송시대
2. 독일
3. 일본
III. 증명책임의 의의
1. 증명책임을 결과책임으로 관념하는 통설
2. 증명책임을 행위책임으로 관념하는 異說
3. 결어
4. 餘論; 증명책임의 부수적 기능
IV. 증명책임의 주변개념
1. 서
2. 주관적 증명책임(=추상적 증거제출책임)의 인정 여부
3. 구체적 증거제출책임의 인정 여부
V. 증명책임과 관련된 문제
1. 증명책임의 대상
2. 증명책임의 주체
3. 증명책임과 소송원칙과의 관계
Ⅵ. 결론
참고문헌