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Die geschichtlichen Entwicklungsvorgänge der Notwehr in Korea
초록
영어
Im geltenden koreanischen Strafgesetzbuch(kStGB) lautet die Notwehrregelung §21 Abs.1: Eine Veteidigungshandlung, die dazu dient, einen gegenwärtigen Angriff auf ein eigenes oder ein anderes Rechtsgut abzuwenden, wird nicht bestraft, wenn es einen angemesssen Grund dafür gibt.
In Korea war die Notwehr vom sozialethischen Gesichtspunkt aus sehr eng bejagt worden. Nach der Gesetzgebung des kStGB von 1953 hat auch der koreanische Oberste Gerichtshof aufgrund der Angemessenheitsklausel im kStGB, die er aus gesellschaftlichen Sitten versteht, das Notwehrrecht umfassend beschränkt. Eine ständig zunehmene Zahl von Aufsätzen und Lehrbüchern beschäftigt sich inzwischen mit der sozialethischen Einschränkungen der Notwehr, die zur Zeit zu einem Zentralthema der Starafrechtsdogmatik geworden sind.
Vom Standpunkt der Gesetzlichkeitsprinzip aus ist es nicht erwünscht, die Strafbarkeit des Angegriffenen aufgrund unbestimmbarer Sozialethik zu erweitern. Besonders in Korea ist es Erfordernis der Zeit, das Notwehrrecht als Befugnis des einzelnen Bürgers gegen das Unrecht des Angreifers durch Konkretiesierung ihres zulässigen Umfangs sowie ihrer Grenze zu gewährleisten, denn Freiheit und Recht des Individuums sind stärker als nie in der Vergangenheit betont worden.
목차
II. 근대이전의 정당방위에 관한 입법과 사례
III. 근대이후 정당방위에 관한 입법과 이론
IV. 형법제정 및 개정과정에서의 정당방위에 관한 논의
V. 판례에 나타난 정당방위의 성격
VI. 맺음말
참고문헌
Zusammenfassung