원문정보
초록
영어
Der zweck dieser Betrachtungen liegt darin, die Geeignetheit des funktionalen Schuldbegriff als strafrechtssystematischer Schuldbegriff zu überprüfen. Diese Studie geht vom Zweifel an der Geeignetheit des funktionalen Schuldbegriff als strafrechtssystematischer Schuldbegriff aus. Der präventive Schuldbegriff, der aus der Unbeweisbarkeit der Willensfreiheit und Entwicklung der Strafzwecklehre entsteht, versucht ganz neu mit dem präventiven Zweck den Schuldbegriff imherkömmlichen Sinne zu bedenken. Der funktionale Schuldbegriff, der von G. Jakobs vertretet wird ist ein Art dieses prävantiven Schuldbegriff. Dieser funktionale Schuldbegriff bestimmt den Schuldbegriff im herkömmlichen Sinne mit dem Gedanken der positiven Generalprävention. Dieser funktionale Schuldbegriff, der die Schuldbegriff mit der positiven Generalprävention bestimmt, führt einige Fragen herbei. Erstens erscheint solche Problematik als eine Verneinung oder Modifikation des Schuldstrafrechts, das auf das Schuldprinzip basiert. Dann wird der Täter nicht danach bestraft, was ihm not tut, sondern was der Gesellschaft not tut, damit sie nicht aus dem Gleichgewicht gerät. Weil die Strafe beim funktionalen Schuldbegriff auf der Schuld, die von der positiven Generalprävention bestimmt wird, begründet wird. Die Strafe, die also aus der Prävention begründet ist, nicht die Schuldstrafe sondern die Zweckstrafe. Nämlich ist sie, die nicht aus der Schuld des Täter selbst sondern aus der positiven Generalprävention begründet. Wenn der Täter nach der Zweckstrafe bestraft würde, wäre der Täter nur ein Mittel zum Präventionszweck. Dies ist die größte Schwäche des funktionalen Schuldbegriffs. Und dies abweicht vom Schuldprinzip, daß die Strafe schuldangemessen sein muß und jedenfalls nach oben durch die Schuld begrenzt wird. Zweitens ist die Problematik des funktionalen Schuldbegriffs der Fehler, daß er unterscheidet nicht das Strafrecht von der Kriminalpolitik ausdrücklich. Der funktionale Schuldbegriff versucht den Schuldbegriff mit dem kriminalpolitischen Gedanken zu rekonstruieren. Nämlich will er den strafrechtsdogmatischen Schuldbegriff mit dem Gesichtspunkt der Kriminalpolitik, die eine kriminalpolitische Zweckmäßigkeit und Funktionalität betont, neu bedenken. Demgemäß enthält solcher Schuldbegriff wesentlich einen Charakter von der Kriminalpolitik und damit sieht den Schuldbegriff für einen Mittel zum Strafzweck an. Die Einstellung des Vertreter vom funktionalen Schuldbegriff, der Schuldbegriff mit dem präventiven Strafzweck zu konkretiesieren die zum Mittel für die kriminalpolitischen Zweck fallende Gefahr enthält. Nach diesem Gesichtspunkt erscheint der funktionale Schuldbegriff, der den präventiven Strafzweck in den strafrechtlichen Schuldbegriff einführt, mir ungeeignet für den Schuldbegriff als strafrechtliche Systemkategorien.
한국어
불법행위자에 대한 비난가능성을 책임으로 이해하는 전통적인 규범적 책임개념을 적극적 일반예방이라는 형벌목적에 의하여 새롭게 규정한 야콥스의 기능적 책임개념은 책임을 형벌목적과의 관련하에서 기능적인 개념으로 이해한다. 즉, 책임이 질서유지 또는 규범의 안정화라는 효과를 발생시키는 형벌을 기초한다면 책임은 이러한 형벌의 목적과 일정한 관계가 있을 것이기 때문에 책임개념도 형벌의 목적을 고려해서 규정해야 한다고 본다. 이에 따라 야콥스는 법충실훈련을 내용으로 하는 적극적 일반예방으로 책임개념을 규정한다. 야콥스의 견해는 형벌부과와 형량의 결정에 책임외에 형벌의 목적도 고려해야 한다는 공지의 사실을 재차 강조한 점에서 의미가 있다고 평가할 수 있다. 그러나 야콥스의 기능적 책임개념은 책임에 예방목적을 무리하게 결합함으로써 책임원칙과 조화되지 못하고 형법과 형사정책의 경계를 파괴하는 문제를 갖고 있어 범죄체계적 범주로서의 책임개념으로 적합하지 않다.
목차
I. 시작하는 글
II. 기능적 책임개념(Der funktionale Schuldbbegriff)
III. 야콥스의 기능적 책임개념에 대한 비판
IV. 마치는 글
참고문헌
Zusammenfassung
