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Die Prozessaufrechnung und ihre internationale Zuständigkeit -insbesonders zur deutschen Rechtspruchungen-
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Die internationale (Prozess-)Aufrechnung wirft neben denmateriell-rechtlichen Problemen bei ausländischem Aufrechnungsstatut in prozessualer Hinsicht die nach wie vor umgeklärte Frage auf, ob für die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung der internationalen Zuständigkeit koreanischer Gerichte bedarf und wie diese gegebenfalls zu bestimmen ist. Der BGH war in seiner alte Entscheidung(Urt. v. 12. 5. 1993 - Ⅷ ZR 110/92) über die Aufrechnung bei internationalen Prozessen die Ansicht gewessen, daß an der internatioalen Zuständigkeit des Prozeßgerichts für die Entscheidung über im Wege der Prozeßaufrechnung geltend gemachte streitige und inkonnexe Gegenforderung des Beklagten fehlt es, wenn für deren selbständige Geltendmachung die Gerichte im Heimatstaat des Klägers zuständig waren und diser die internationale Unzuständigkeit des Prozeßgerichts gerügt hat. Kurz daraf entscheided der EuGH(Urt. v. 13. 7. 1995 - Rs. C-341/93) die Frage jedoch gerade entgengengesezt. Danach gilt Art.6 Nr.3 EuGVÜ bzw. EuGVO nicht für den Fall der Aufrechnung. Er verwies darauf, daß es sich bei der Aufrechnung um ein Verteidungsmittel handelt, und erklärte, die Voraussetzungen, unter denen Verteidungsmittel geltend gemacht werden könnten, betimmten sich nach nationalem Recht. Wieder danch antwortete der BGH(Versämnisurteil. v. 7.11.2001-ⅧZR263/00) auf die Frage, daß Deutsche Gerichte sind unabhängig von dem Urteil des EuGH vom 13.7,1995(Rs C-34193) für die Entscheidung über eine im Prozess erklärte Aufrechnung gegen eine Kafpreisforderung eiener dänischen Zwischenlieferantin mit von dem technischen Urprungslieferanten abgetretenen Forderungen jedenfalls dann international zuständig, wenn entsprechend §33 ZPO die Gegenansprüche mit dem Klageanspruch im Zusammenhang stehen. Etwas Unklares und Verdecktes in Wortlauten der Rechtspruchungen von EuGH brachte das Verständnis für sie in Verwirrung.
목차
Ⅱ. 소송상 상계와 국제재판관할의 필요여부
1. 독일법원 및 유럽법원의 판결
2. 평가
Ⅲ. 전속적 국제재판관할합의와 상계금지여부
Ⅳ. 맺으며
참 고 문 헌
토 론 문