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근래 대법원은 주민들의 행정절차참여권 위반을 이유로 하는 위자료 배상이 특별한 사정이 있는 경우에 인정될 수 있다는 취지의 판결을 내렸다. 해당 판결의 기초가 되는 사안은 폐기물처리장 설치를 위해 요구되는 행정절차를 담당 공무원이 공문서 위조 등을 통하여 완전히 무시하였다는 점에서 - 비록 폐기물처리장 설치와 관련된 행정처분이 소송을 통해 무효로 확인되었음에도 불구하고 - 위자료 배상을 인정할 만한 특별한 사정이 있는 것으로 판단되었다. 이와 같은 판결의 내용이 직접적으로는 국가배상이라는 공법의 영역에 속하는 것이지만 종래 실무에서는 국가배상을 민사소송의 일환으로 다루어 왔기에 민법상 불법행위로 인한 손해배상의 논리에 부합하는 것인지 검토해 볼 필요가 있다. 본고는 우선 국가배상법에 기한 손해배상과 민법상 불법행위로 인한 손해배상의 공통요건으로 (i) 人(공무원)의 행위로 인한 법익이나 권리의 침해, (ii) 위법성, (iii) 책임사유로서의 고의ㆍ과실, (iv) 그리고 마지막으로 구체적ㆍ현실적 손해의 발생을 제안한 후, 해당 판결의 기초가 되는 사안에서 앞의 3가지 요건은 충족되었지만 마지막 요건이 충족되지 않았음을 논증하였다. 더불어 물질적 풍요 속에 비재산적 가치의 중요성이 더해가는 현대에서 단순한 불쾌감이나 분노 등을 이유로 하여 비재산적 손해를 인정하는 것은 혼란을 가져올 수 있음을 언급한 후 비재산적 손해는 민법이나 특별법 또는 관습법상 이를 인정하고 있는 경우와 等價的인 경우로 제한하여 인정하는 것이 타당하다는 견해를 제시하였다. 위자료의 배상이 푼돈 벌이의 수단으로 전락해서는 결코 안 될 것이다.


Das Koreanische Oberste Gericht(KOG) hat neulich entschieden, dass einen immateriellen Schadensersatz unter besonderen Umständen auch dann anzuerkennen ist, wenn die im Verwaltungsverfahren vorgesehenen Beteiligungsrechte der Einwohnenden verletzt, aber trotzdem dadurch gar keine Verletzungen der anderen Rechte bzw. Rechtsgüter entstanden worden sind. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatten die zuständigen Beamten die Beteiligungsrechte der Einwohner völlig ignoriert, sogar mithilfe der Verfälschung der Dokumente, was das KOG zur Annahme der besonderen Umstände für einen Ersatz ideeller Schäden führte. Die vorliegende Arbeit bezweifelt doch, ob durch die Verletzung der Beteiligungsrechte als solcher überhaupt immaterielle Schäden entstanden sind, welche eine Geldentschädigung benötigen. Näher gesehen lässt das Koreanische Bürgerliches Gesetzbuch nur dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen, wenn mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit sehr eng verbundene Rechte oder Rechtsgüter verletzt worden sind. Diese gesetzgeberische Wertung sollte nach Möglichkeit beachtet werden. Ansonsten kann eine Gefahr entstehen, den erhabenen Wert des immateriellen Schadensersatzes zu kleinen Münzen herabzusetzen. Nicht zuzustimmen ist daher der oben erwähnten Entscheidung des KOG. Es hat vor allem die Überprüfung auf das Vorhandensein des ersatzfähigen immateriellen Schadens vernachlässigt. Darüber hinaus ist das KOG nicht darauf eingegangen, welche konkreten Interessen der einzelnen Einwohner durch die Verletzung der Beteiligungsrechte tatsächlich berührt worden sind.