초록 열기/닫기 버튼

Das Fazit meiner Ausführungen ist einerseits ernüchternd, aber anderseits auch optimistisch. Die historischen Erfahrungen haben gezeigt, dass auf Katastrophenfälle kurzfristig reagiert wird, teilweise auch mit langfristigen Entscheidungen. Hamburg etwa hatte nach der Flutkatastrophe von 1962 endlich den Deichausbau in Angriff genommen. Seither gab es eine ganze Reihe von Hochwasserlagen mit höheren Wasserpegeln, die ohne größere Schäden abgelaufen sind. Im Fall der Corona-Pandemie ist es viel weniger offensichtlich, worin die Vorbereitung bestehen kann. Meines Erachtens vor allem im Aufbau resilienter Strukturen, mit denen auf Großschadenslagen ganz unterschiedlicher Art reagiert werden kann. Denn außer der Pandemie gab und gibt es immer mehr Naturkatastrophen und leider auch kriegerische Auseinandersetzungen. Vielleicht könnte aber genau darin die Chance bestehen, dass man diese Aufgabe in Deutschland endlich angeht. Der Weg in die Digitalisierung und schließlich auch den Einsatz von KI hat sich jedenfalls beschleunigt. Die Aufgabe der Rechtswissenschaft besteht darin, diesen Prozess zu begleiten. Mit voreiligen Parallelen zu Notstandsverordnungen und Ermächtigungsgesetzen der Vergangenheit wird sie dieser Aufgabe nicht gerecht. Aber auch nicht mit dem pauschalen Verweis auf tatsächliche Ungewissheiten und daraus abzuleitende Einschätzungsprärogativen. Auch juristisch muss der Einsatz von KI primär als Chance begriffen werden, nicht als diffuse Gefahr für die Freiheit. Diese Aufgabe hat Karl Popper wie folgt auf den Punkt gebracht: „Wir müssen ins Unbekannte, ins Ungewisse, ins Unsichere weiterschreiten und die Vernunft, die uns gegeben ist, verwenden, um, so gut wir es eben können, für beides zu planen: Nicht nur für Sicherheit, sondern zugleich auch für Freiheit“. Und wie kann man sich dieser Aufgabe besser und angenehmer nähern als im Austausch mit Rechtswissenschaftlern aus anderen Rechtsordnungen. Und deshalb haben die Veranstalter dieser Tagung ein hervorragendes Thema gewählt. Ich bedanke mich noch einmal herzlich für die Einladung.