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오늘날 전자적 거래 환경을 통해 계약을 체결하는 소비자는 대개의 경우 신속하고 편리하게 계약을체결할 수 있다는 이점을 누리고 있지만, 이와 더불어 계약체결 당사자 사이에 충분한 의사소통을 할 수없다는 한계도 경험하게 된다. ‘실제 현실세계(오프라인)’에서 체결되는 계약과 비교해 보았을 때 전자적거래에 있어서 계약 체결을 위한 접촉단계들은 사업자에 의해 상당히 표준화·정형화되어져 있다. 그런데만약 의사표시를 행하려는 소비자가 이와 같이 웹사이트 운영자에 의해 사전에 의도된 (입력) 사항들을거부하고, 개별적인 자신만의 의사표시를 행하기 위해 입력란에 특정 텍스트를 입력하였다면, 근본적으로그 특색이 상이한 두 가지 형태가 동시에 나타나는 일종의 하이브리드형(복합적) 의사표시가 발생할 수있다. 본고에서는 이러한 유형의 하이브리드형 의사표시 내용에 모순이 있는 경우 어떤 해석기준이적용되어야 하는지 문제를 다뤘다. 만약 의사표시의 개별적인 부분과 사전에 작성된 부분이 상호 모순되면, 의사표시 수령자가 표의자의실제 의사를 인식했던 경우에 한해 실제 의사가 고려된다. 이 경우 일반적으로 개별적 의사표시 부분이표의자의 실제 의사에 부합할 것이다. 이와 달리 의사표시 수령자가 표의자의 실제 의사를 인식 하지 않았다면, 하이브리형 의사표시의객관적-규범적 해석에 대한 문제가 발생한다. 이러한 규범적 해석은 경우에 따라서 상당히 세분화되어행해져야 한다. i) 입력란이 투명하게 형성되어 있어 해당 공간에 무엇을 입력해야 하는지가 명확하고, 의사표시의수령과 의사표시에 대한 수령자의 반응이 누구나 인식할 수 있을 정도로 명백히 자동화되어 있다면, 현재의 기술 수준에 있어서는 사전에 마련된 의사표시 사항에 우위를 두어야 한다. 입력란에 목적에 맞지 않는 입력되는 것을 의사표시 수령자가 반드시 알아야 할 필요는 없다. 특히 의사표시 수령자는 개별적의사표시 여부를 확인하기 위해 입력란의 내용을 필터링 할 책무를 부담하지 않는다. ii) 표의자가 의사표시를 함에 있어 자신의 의사표시가 자연인에 의해 판독된다는 정당한 기대를 가질수 있다면, 사전에 정형화 되어 있는 의사표시와 다른 내용의 개별적 의사표시가 현저히 눈에 띄는 경우결정적 의미를 가지게 된다. 개인적 의견표명을 위한 특유의 입력란이 있거나, 전후 맥락과 관련된입력란에 개별적 의사표시를 하는 경우에는 현저히 눈에 띈다고 보아야 한다.


Heutzutage ist der Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr durch Schnelligkeit und Bequemlichkeit gekennzeichnet, allerdings auch durch erhebliche Kommunikationsdefizite. Im Vergleich zu Verträgen, die in der realen Welt abgeschlossen werden, ist die Vertragsanbahnung im elektronischen Geschäftsverkehr stark standardisiert, und zwar durch den Unternehmer. So gestaltet der Betreiber der zum Vertragsschluss genutzten Website in der Regel den Rahmen für die Willenserklärungen des Verbrauchers: Der Betreiber der Website entscheidet über die erforderlichen Schritte zum Vertragsschluss, stellt Eingabemasken zur Verfügung und formuliert die Erklärungen der Vertragsparteien. Wenn sich ein Verbraucher jedoch dieser Vorprägung durch den Unternehemer verweigert und die zur Verfügung gestellten Eingabefelder nutzt, um der Erklärung eine individuelle Komponente hinzuzufügen, dann geht es um hybride Erklärungen, die zweierlei Urheber haben. Im vorliegenden Beitrag wurde eine interessante Frage nach der Auslegung der Willenserklärungen behandelt, nämlich danach, welche Auslegungskriterien für solcherart hybride Erklärungen gelten, wenn sich Vorprägung und individueller Ausdruck widersprechen. Im Regelfall dürfte hierbei die individuelle Komponente der Erklärung dem wirklichen Willen des Erklärenden entsprechen. Dieser Wille ist für die Bedeutung der Erklärung maßgeblich, sofern der Erklärungsempfänger ihn erkennt. Erkennt der Erklärungsempfänger jedoch den wirklichen Willen des Erklärenden nicht, so gebietet das Prinzip des Verkehrsund Vertrauensschutzes eine objektiv normative Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen. ⅰ) Wenn die Eingabemaske transparent gestaltet ist und die Empfangnahme der Erklärung sowie die Reaktion des Empfängers auf die Erklärung offenkundig automatisiert erfolgt, so kommt dem vorgeprägten Teil der Erklärung bei gegenwärtigem Stand der Technik Vorrang zu. Zweckfremde Eingaben in Feldern der Eingabemaske braucht der Erklärungsempfänger nicht zu erkennen. Vor allem liegt keine Obliegenheit des Unternehmers vor, die Inhalte der Eingabemaske auf individuelle Erklärungen hin zu filtern. ⅱ) Wenn der Verbraucher seine Erklärung in der berechtigten Erwartung abgibt, sie werde von einem Menschen gelesen, so sind individuelle Abweichungen von der vorgeprägten Erklärung entscheidend, solange diese augenfällig sind. Von Augenfälligkeit kann ausgegangen werden, wenn ein spezifisches Eingabefeld für individuelle Äußerungen vorliegt bzw. wenn die individuelle Erklärung in einem kontextbezogenen Eingabefeld vorgenommen wird.