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Das mythische Schicksal, das Benjamin in seinen frühen Werken als einen Schuldzusammenhang des Lebendigen darstellt, steht für ihn gleichzeitig als Urform des Rechts, denn hier bestimmt von vornherein die mythische Satzung das Schicksal des Heros und damit erscheint ihm das Schicksal als eine unentrinnbare Gewalt. Unter diesen Vorzeichen steht das Recht der Gerechtigkeit indifferent gegenüber; es verurteilt – wie Benjamin formuliert – nicht zur Strafe, sondern zur Schuld. Es kommt ihm vielmehr die Funktion zu, die dem Menschen verschuldet. “Nullum crimen nulla poena sine lege” – dieses moderne Prinzip erfährt bei Benjamin eine radikale Bedeutungsverschiebung. Aber sein Blick auf das Mythische und das Recht erschöpft sich nicht vollends in diesem pessimistischen Befund. Er sieht zugleich in dem mythischen Schuldzusammenhang des Rechts auch das Moment vorgezeichnet, in dem diese negativen Aspekte überwunden werden kann. In der vorliegenden Arbeit wird der Versuch unternommen, zu untersuchen, wie Benjamin in seinen sprachtheoretischen, literaturkritischen und rechtsphilosophischen Arbeiten die Zusammenhänge zwischen Recht und Mythos aufzeigt und zugleich gerade darin die positiven Momente keimhaft angelegt sieht.