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Diese Abhandlung hat die deutsche Energiewende zum Thema. Es soll derpolitische Entscheidungsprozess für den Zeitraum der Atomkatastrophe bis zumBeschluss des deutschen Atomausstiegs analysiert werden. Dabei lassen sich dreiPhasen unterscheiden. Als ersten Schritt kündigte die Regierung eineSicherheitsüberprüfung aller 17 deutschen Kernkraftwerke an, verhängte eindreimonatiges Moratorium für die erst im vergangenen November beschlosseneLaufzeitverlängerung und entschied schließlich, die sieben ältesten Meiler sowiedas wegen seiner Fehleranfälligkeit kritisierte Kernkraftwerk Krümmel vorerstvom Netz zu nehmen. Als zweiten Schritt setzte Bundeskanzlerin Angela Merkeldie sogenannte Ethikkommission für eine sichere Energieversorgung ein, derenHauptaufgabe es war, die technische Perspektive auf das Thema Kernenergie zuerweitern, um einen gesellschaftlichen Konsens für den Übergang zu erneuerbarenEnergien zu schaffen. Die Ethikkommission für eine sichere Energieversorgungempfahl in ihrem Abschlussbericht einen Atomausstieg bis spätestens 2021. Aufdieser Basis entschied die Bundesregierung in der dritten Phase über dieStilllegung sowie die restlichen Laufzeiten der 17 Atomkraftwerke. Der Bundestagund der Bundesrat stimmten mit breiter Mehrheit für den vollständigen Atomausstiegbis spätestens Ende 2022. Aus dem deutschen Beispiel des Atomausstiegs ergeben sich einige wichtigenImplikationen. Insbesondere schloss Deutschland den Gesetzgebungsprozess durchdas Parlament ab, d.h. weder Regierungsanordnungen noch die Praktiken privaterBetreiber waren maßgeblich. Auch die Tatsache, dass die Ethikkommission sich anden Idealen der sogenannte deliberativen Demokratie orientierte, sollte hochgeschätzt werden. Die Grundsätze und Standards dieser Kommission besitzenfür Südkorea zweifelsohne eiene wichtigen Erfahrungswert. Allerdings gilt es auchzu bedenken, dass durch den Atomausstiegsprozess die Rechte ziviler Betreiberverletzt wurden.