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In der vorliegenden Arbeit wird versucht, Kants Begriff der Aufklärung mit besonderem Bezug auf die Aktualität des Konzepts des öffentlichen Gebrauchs der Vernunft zu untersuchen. Kant definiert die Aufklärung als “Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit.” Aufklärung beansprucht damit die Entschlossenheit, sich aus dem Zwang jeder autoritären Vormundschaft zu befreien und sich als autonomes Subjekt herauszubilden. Diesem Prinzip der Autonomie und des Selbstdenkens widerspricht jede Art Aufklärung von oben, die eine durch das Wissen vermittelte Hierarchie voraussetzt. Kants Begriff der Aufklärung markiert einen Wendepunkt des Aufklärungsverständnisses, das bis dahin auf eine bloße Anhäufung bzw. Verbreitung des Wissens zielte. Das Konzept des öffentlichen Vernunftgebrauchs schließt sich an die Maximen der modernen Demokratie an. Freie Diskussionen des Publikums in der Öffentlichkeit legen den Grundstein für die Gesetzgebung. Auch die Meinungen der Minderheit werden gesetzlich geschützt, was den Pluralismus auf verschiedenen Ebenen garantiert. Freie und kritische Kommunikation zwischen den Teilnehmern in der Öffentlichkeit vollzieht sich intersubjektiv, und führt zu einer Überwindung des Antagonismus der Subjekt-Objekt- Beziehungen. Der öffentliche Gebrauch der Vernunft bezieht sich nicht so sehr auf den Ideengehalt der Diskussion, sondern vielmehr auf deren Prozess selbt, was dem Prinzip der deliberativen Demokratie entspricht. Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Gebrauch der Vernunft impliziert Kritik der instrumentalen Vernunft, da der öffentliche Gebrauch der Vernunft die Allgemeingültigkeit des bloßen pflichtmäßigen Vernunftgebrauchs kritisch reflektiert.