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Die Arbeit hat verdeutlicht, daß die Relation zwischen Jugendstrafrechtspflege und Rechtsstaatlichkeit (due process of law) im koreanischen Jungendstrafrecht. Der vom Jugendstrafrechts vorgegebene gesetzliche Rahmen sollte so weit wie möglich zu erzieherischen Zweichen durch die Praxis ausgenutzt werden. Seit Beginn der 80er kam es in Korea zu einer Förderung nach stärkerer Berücksichtigung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze. Hier wurde nach Möchlichkeiten gesucht, der Förderung nach stärkerer Berücksichtigung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätz unter den Bedingungen des Jugendstrafrechts zu entsprechen. Das Verbot der Benachteiligung zwar nach der derzeitigen Gesetzeslage muß die größte Rolle bei der Gesetzgebung und der Auslegung des Jugendstrafrechts spielen. Sofern der Gesetzgeber an einem Erziehungsstrafrecht für junge Straftäter in der Zukunft festhalten möchte, wird zwar das Schlechterstllungsverbot von ihm zu beachten sein. Der Rechtsanwender rechtstaatliche Grundsätze im Jugendstrafrecht im gleichem Maße zu respektieren haben wie im Erwachsenenstrafrecht. Die Zukunft des Jugendstrafrechts sollte in der Rückbesinnung auf Rechtsstaatlichkeit und in der Berücksichtigung des due process of law auf allen Verfahrensebenen liegen.