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<ZUSAMMENFASSUNG> Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung US-amerikanischer Schadenersatzurteile Yong-Jin Kim Nachdem die Tendenz in Rechtsprechung und Schrifttum dahin geht, die Gegenseitigkeit zu einer steigenden Zahl von US-amerikanischen Bundesstaaten zu bejahen, scheint es so, als ob das im “geshoppten” amerikanischen Forum erstrittene Schadensersatzurteil in Korea problemlos anerkannt und für volstreckbar erklärt werden könnte. Die Unterschiede im US-amerikanischen und koreanischen Schadensersatzprozess führen jedoch in zahlrechen Fällen zu eienr Versagung der Wirkungserstreckung. Der vorherige Aufsatz untersucht in welchem Umfang das im amerikanischen Forum erstrittene Schadensersatzurteil im Hinblick auf das koreanische Zivilprozessrecht und Vollstreckungsrecht in Korea anerkannt und für volstreckbar erklärt werden können. US-amerikanische Juries sind häufig geneigt, dem Verletzten ungleich höhere Schadenersatzbeträge zugesprochen als dies in Verfahren vor koreanischen Gerichten üblich ist. Aber auch die Besonderheiten des US-amerikanischen Prozessrecgts.im Hinblick auf “pre-trial discovery” und the Regelung der mangelnden Kostenerstattung verbunden mit der Praxis des Erfolgshonorars, die dem Kläger das Risiko der Prozessführung abnimmmt.Aber nicht allein die Höhe der zugesprochenen Schadensersatzbeträge und die Besonderheiten des US-amerikanischen Prozessrechts macht ihre Anerkennung schwerlich.. Dabei spielen amerikanische exorbitante Jurisdictions und punitive damages eiene grosse Rolle, die hier kritisch anaysiert worden sind.


<ZUSAMMENFASSUNG> Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung US-amerikanischer Schadenersatzurteile Yong-Jin Kim Nachdem die Tendenz in Rechtsprechung und Schrifttum dahin geht, die Gegenseitigkeit zu einer steigenden Zahl von US-amerikanischen Bundesstaaten zu bejahen, scheint es so, als ob das im “geshoppten” amerikanischen Forum erstrittene Schadensersatzurteil in Korea problemlos anerkannt und für volstreckbar erklärt werden könnte. Die Unterschiede im US-amerikanischen und koreanischen Schadensersatzprozess führen jedoch in zahlrechen Fällen zu eienr Versagung der Wirkungserstreckung. Der vorherige Aufsatz untersucht in welchem Umfang das im amerikanischen Forum erstrittene Schadensersatzurteil im Hinblick auf das koreanische Zivilprozessrecht und Vollstreckungsrecht in Korea anerkannt und für volstreckbar erklärt werden können. US-amerikanische Juries sind häufig geneigt, dem Verletzten ungleich höhere Schadenersatzbeträge zugesprochen als dies in Verfahren vor koreanischen Gerichten üblich ist. Aber auch die Besonderheiten des US-amerikanischen Prozessrecgts.im Hinblick auf “pre-trial discovery” und the Regelung der mangelnden Kostenerstattung verbunden mit der Praxis des Erfolgshonorars, die dem Kläger das Risiko der Prozessführung abnimmmt.Aber nicht allein die Höhe der zugesprochenen Schadensersatzbeträge und die Besonderheiten des US-amerikanischen Prozessrechts macht ihre Anerkennung schwerlich.. Dabei spielen amerikanische exorbitante Jurisdictions und punitive damages eiene grosse Rolle, die hier kritisch anaysiert worden sind.