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형사소송법 개정안은 아쉽게도 공판중심주의를 구현하지 못하는 방향의 측면에서, 전문증거와 관련된 규정을 포함하고 있음을 알 수 있다. 공판중심주의의 구현을 위해서는 조서재판의 관행을 극복하고, 다음과 같이 증거법이 개선되어야 할 것으로 보인다.직접주의 및 구두변론주의의 충실한 실현을 위해서 증거능력이 인정되는 전문증거의 증거능력을 엄격히 제한해야 할 것이다. 또한 법정에서의 각종 신문이 서류증거가 아닌 새로운 원본증거를 수집ㆍ조사한다는 차원에서 이루어져야 할 것이다. 즉 지금의 개정안과 같이 전문증거가 다양한 경로 - 조서ㆍ참고인이나 조사자의 증언에 의한 신문 및 영상녹화물의 증거능력 확인 등 - 를 통해 공판정에 현출되는 것은 억제되어야 한다. 그래야만 직접주의에 따라 모든 증거조사가 원칙적으로 공판정에서 이루어지게 되며, 법관은 진술자의 태도와 표정 그리고 진술자의 진술에 대한 반응 등을 종합적으로 고려하여 심증형성을 할 수 있기 때문이다. 공판중심주의 내지 직접주의에 부합하기 위해서는 진술증거가 다양한 경로를 통해 공판정에 현출되는 것을 막고, 가능한 한 원진술자의 조사에 의해야만 하는 것이다. 즉 증인의 중언이나 감정인의 감정의견을 기재한 서증보다는 인증우선의 원칙이 적용되어야 한다.


Problem und Verbesserungsvorschlag vom Beweis für Hörensagen in Änderung der Strafprozessordnung Eine wichtige Hauptzielsetzung der Justiz-Reform bei Änderung der Strafprozessordnung ist Vollkommen von Hauptverhandlung beim Strafprozess. Aber leider ist diese Zielsetzung nicht durchgesetzt. Es ist ja umgekehrt. Die Beweisfähigkeit des Vernehmungsprotokolls wird noch mehr verschidener Formen im Hauptverhandlung erscheinen lassen als gegenwärtige. §312 StPO verstößt das Recht des Angeklagten auf die gerechte Verhandlung durch den Richter. Im Beweisaufnahmeverfahren wird das Vernehmungsprotokoll durch den Staatsanwalt allzu leicht als Beweis für den Schuldanspruch aufgenommen, weil das Strafgericht ohne große Mühe zur Bestätigung aufgrund der Vermutung die Voraussetzung zur Beweisfähigkeit anerkannt. Es ist ja sogenannte Protokollshauptverhandlung. §312 StPO regelt den Kernbereich des Unmittelbarkeitsprinzip als Vorrang des Personalbeweises vor dem Urkundenbeweis. Dewegen ist der §312 Abs. 1 StPO der wichtige Grund für das bedrückende und gewaltsame Verhalten im Ermittlungsverfahren, die verdoppelte Ermittlung zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Um die sogenannte Protokollshauptverhandlung zu überwinden, Beweisfähigkeit des Vernehmungsprotokolls im §312 StPO streng verboten zu werden. Der Beweis einer Tatsache auf dem Wahrnehmen einer Person beruht nur dann, in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Das ist ja wirklich der Prinzip der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit.


Problem und Verbesserungsvorschlag vom Beweis für Hörensagen in Änderung der Strafprozessordnung Eine wichtige Hauptzielsetzung der Justiz-Reform bei Änderung der Strafprozessordnung ist Vollkommen von Hauptverhandlung beim Strafprozess. Aber leider ist diese Zielsetzung nicht durchgesetzt. Es ist ja umgekehrt. Die Beweisfähigkeit des Vernehmungsprotokolls wird noch mehr verschidener Formen im Hauptverhandlung erscheinen lassen als gegenwärtige. §312 StPO verstößt das Recht des Angeklagten auf die gerechte Verhandlung durch den Richter. Im Beweisaufnahmeverfahren wird das Vernehmungsprotokoll durch den Staatsanwalt allzu leicht als Beweis für den Schuldanspruch aufgenommen, weil das Strafgericht ohne große Mühe zur Bestätigung aufgrund der Vermutung die Voraussetzung zur Beweisfähigkeit anerkannt. Es ist ja sogenannte Protokollshauptverhandlung. §312 StPO regelt den Kernbereich des Unmittelbarkeitsprinzip als Vorrang des Personalbeweises vor dem Urkundenbeweis. Dewegen ist der §312 Abs. 1 StPO der wichtige Grund für das bedrückende und gewaltsame Verhalten im Ermittlungsverfahren, die verdoppelte Ermittlung zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Um die sogenannte Protokollshauptverhandlung zu überwinden, Beweisfähigkeit des Vernehmungsprotokolls im §312 StPO streng verboten zu werden. Der Beweis einer Tatsache auf dem Wahrnehmen einer Person beruht nur dann, in der Hauptverhandlung zu vernehmen. Das ist ja wirklich der Prinzip der Unmittelbarkeit und der Mündlichkeit.