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어떤 행위를 형사법적으로 가벌성을 심사함에 있어서는 문제되는 행위가 작위로 파악되느냐 또는 부작위로 파악되느냐가 중요하다. 왜냐하면 작위범과 달리 부작위범은 구성요건상에 있어 진정부작위범만 규정되어 있고, 작위범적인 구성요건을 부작위에 의해 실현하는 소위 부진정부작위범에 있어서는 작위범에는 요구되지 않는 행위주체의 보증인적 지위와 부작위가 구성요건적 작위와 동일한 가치를 가질 것을 의미하는 동치성을 요구하고 있어 작위범에 비하여 범죄성립요건이 강화되어 있기 때문이다. 일상생활 속에는 존재론적으로 작위와 부작위가 혼재되어 있어 그 행위의 작위성판단에 혼란을 겪는 경우가 아주 많다. 특히 의사의 치료중단행위를 작위로 볼 것인가 부작위로 볼 것인가에 대하여도 논의가 분분하였다. 작위요소와 부작위요소가 혼재되어 있는 경우에 이의 판단을 자연과학적 척도 또는 규범적인 척도로 구별하자는 견해가 대립되어 오고 있는데, 객관적 판단인 불법판단의 영역에 규범적인 잣대를 가져오는 것은, 그 기준이 모호함은 물론 체계정합적이지 못하고 학문적인 난관에 있어 쉽게 도망할 수 있는 도피처를 제공하는 것에 지나지 않다고 생각된다. 자연과학적인 구별기준으로도 충분히 이러한 난점을 해결할 수 있음을 에너지투입설에 기초하여 죄수론적으로 판단하는 방법을 원용하여 보여줄 수 있다.


Über die Abgrenzung von Tun Und Unterlassen der Maßnahmensabbruch Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen ist ein altes und immer noch umstrittenes Problem. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der im Verhältnis zum Begehungsdelikt eingeschränkten Strafbarkeit des nur Unterlassenden, aus der auch bei einer Gleichstellung mit dem Begehungsdelikt beim Unterlassen. Insbesondere in den Zweifelsfälle, in denen das Verhalten des Täters sowohl Elemente von Tun als auch von Unterlassen aufweist, ist die Abgrenzung von Tun und Unterlassen sehr problematisch. Obwohl es bisher keine Rechtsprechung ist, die sich mit dieser Problematik explizit beschäftigt hat, haben sich viele Literaturen von die Bemühung um eine Präzisienung der Unterscheidung gemacht. Bei dieser Arbeit handelt es sich um die Analyse und Bewertung von manche Bemühung. Erstens, die Ansicht, die eine ontologische Betrachtungsweise annimmt, zweitens, die Ansicht, die bei den Zweifällen den Priorität dem Tun gegeben werden soll und drittens, die eine nomative Betrachtungsweise annimmt. Im ergebnis bin ich der Meinung, daß durch das ontologische, d.h. wertneutrale Kriterium das Tun und Unterlassen unterscheiden werden soll. Die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen ist emprisch oder ontologisch zu lösende Frage, bei der sich die Antwort aus dem Kriterium des ‘Energieeinsatzes' gewinnen läßt. Nach dieser Ansicht ist für den viel diskutierten Fall des Abschaltens des Respirators durch den behandelnden Arzt ein aktives Tun anzunehmen, während es bei wertender Betrachtung eine Tötung durch Unterlassen anzunehmen ist.


Über die Abgrenzung von Tun Und Unterlassen der Maßnahmensabbruch Die Abgrenzung von Tun und Unterlassen ist ein altes und immer noch umstrittenes Problem. Ihre Notwendigkeit ergibt sich aus der im Verhältnis zum Begehungsdelikt eingeschränkten Strafbarkeit des nur Unterlassenden, aus der auch bei einer Gleichstellung mit dem Begehungsdelikt beim Unterlassen. Insbesondere in den Zweifelsfälle, in denen das Verhalten des Täters sowohl Elemente von Tun als auch von Unterlassen aufweist, ist die Abgrenzung von Tun und Unterlassen sehr problematisch. Obwohl es bisher keine Rechtsprechung ist, die sich mit dieser Problematik explizit beschäftigt hat, haben sich viele Literaturen von die Bemühung um eine Präzisienung der Unterscheidung gemacht. Bei dieser Arbeit handelt es sich um die Analyse und Bewertung von manche Bemühung. Erstens, die Ansicht, die eine ontologische Betrachtungsweise annimmt, zweitens, die Ansicht, die bei den Zweifällen den Priorität dem Tun gegeben werden soll und drittens, die eine nomative Betrachtungsweise annimmt. Im ergebnis bin ich der Meinung, daß durch das ontologische, d.h. wertneutrale Kriterium das Tun und Unterlassen unterscheiden werden soll. Die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen ist emprisch oder ontologisch zu lösende Frage, bei der sich die Antwort aus dem Kriterium des ‘Energieeinsatzes' gewinnen läßt. Nach dieser Ansicht ist für den viel diskutierten Fall des Abschaltens des Respirators durch den behandelnden Arzt ein aktives Tun anzunehmen, während es bei wertender Betrachtung eine Tötung durch Unterlassen anzunehmen ist.