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Der 9ㆍ11 Terror im Jahr 2001 hat dem ganzen Welt einen Schock gegeben. Danach ist es behauptet, gegen den Terror durchgreifende Maßnahm zu treffen. Der gezielte Todesschuß wird als einen Schritt gegen den Terrorist betrachtet. Der tödliche wirkende polizeiliche Schußwffengebrauch gegen die Terroristen ist unvermeidbar, um die Geiseln zu retten. Jedoch gibt es immer Möglichkeiten, das Leben von Verbrecher oder Unchuldigten zu verletzen. Weil das Leben für einen höchsten und unverletzlichen Rechtgut bisher gehaltet worden ist, ist es so schwirig, die Probleme auszulösen, die der Gezielte Todeschuß wirft. Zuerst muss die Verfassungsmässigkeit des polizeilichen Todessusses geprüft werden. Hier ist es zu diskutieren. ob der Schusswaffengebrach Wesensgehalt des Grundrechts oder Menschenwürde verletzt oder nicht. Verhältnissmässigkeitsprizip spielt eine wichtige Rolle, diese Fragen zu lösen. Uberdies angreift der finale Todesschuß die Grundrechte, und zwar den Grundrect auf Leben und muß einen Rechtsgrund d.h. Ermächtigungnormen bei sich erhalten. Diesbezüglich ist die Zulässigkeit des Rüchgriffs auf Notwehr- oder Notstandsregelungen diskutiert. Hier es is umstritten, was gilt als eine Priorität, Polizeigesetz oder Strafgesetz. In Korea gibt es keine bestimmte Regelungen über den gezielte Todesschuss. Doch könnte der Polizist m.E. aufgrund der Notwehr- oder den Notstandsregelungen in §10-4 des koreanishen Polizeidienstvollstreckungsgesetzes absichtlich tödlich wirkend auf den Geiselnehmer nur dann schüssen, wenn der Schuß die zweckmässigen Voraussetzungen und Verhältnismässigkeitsprinzip erfüllen.


Der 9ㆍ11 Terror im Jahr 2001 hat dem ganzen Welt einen Schock gegeben. Danach ist es behauptet, gegen den Terror durchgreifende Maßnahm zu treffen. Der gezielte Todesschuß wird als einen Schritt gegen den Terrorist betrachtet. Der tödliche wirkende polizeiliche Schußwffengebrauch gegen die Terroristen ist unvermeidbar, um die Geiseln zu retten. Jedoch gibt es immer Möglichkeiten, das Leben von Verbrecher oder Unchuldigten zu verletzen. Weil das Leben für einen höchsten und unverletzlichen Rechtgut bisher gehaltet worden ist, ist es so schwirig, die Probleme auszulösen, die der Gezielte Todeschuß wirft. Zuerst muss die Verfassungsmässigkeit des polizeilichen Todessusses geprüft werden. Hier ist es zu diskutieren. ob der Schusswaffengebrach Wesensgehalt des Grundrechts oder Menschenwürde verletzt oder nicht. Verhältnissmässigkeitsprizip spielt eine wichtige Rolle, diese Fragen zu lösen. Uberdies angreift der finale Todesschuß die Grundrechte, und zwar den Grundrect auf Leben und muß einen Rechtsgrund d.h. Ermächtigungnormen bei sich erhalten. Diesbezüglich ist die Zulässigkeit des Rüchgriffs auf Notwehr- oder Notstandsregelungen diskutiert. Hier es is umstritten, was gilt als eine Priorität, Polizeigesetz oder Strafgesetz. In Korea gibt es keine bestimmte Regelungen über den gezielte Todesschuss. Doch könnte der Polizist m.E. aufgrund der Notwehr- oder den Notstandsregelungen in §10-4 des koreanishen Polizeidienstvollstreckungsgesetzes absichtlich tödlich wirkend auf den Geiselnehmer nur dann schüssen, wenn der Schuß die zweckmässigen Voraussetzungen und Verhältnismässigkeitsprinzip erfüllen.