초록 열기/닫기 버튼


Nach herrschender Meinung und Ansicht des Oberste Gerichts kann eine Person, die den Vorteil aus der Verjährung ziehen, sich auf die Wirkung der Verjährung berufen. Aber ich glaube, daß der Verpflichtete eines verjährten Rechts nur sich auf die Wirkung der Verjährung berufen müssen. Nach dem Zivilgesetzbuch jedoch wirkt Die Vollendung der Verjährung gegenüber einem Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner im Bereich des auf ihn entfallende Beitrags(§421). Auch kann der Bürge die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen. Der Bürge verliert eine Einrede nicht dadruch, daß der Hauptschuldner auf sie verzichtet (§433). Diesen Paragraphen soll auch auf einen gesamtschuldnerischen Bürge angewendet werden. Auf eine Person, die für die Schuld eines anderen ihres Vermögen als Pfand gibt, darf die Bestimmung von dem Bürgen analog angewandt werden. Der Erwerber eines Pfandgegenstands kann sich auf die Wirkung der Verjährung nicht berufen, soweit nicht besondere Umstände kommen. Allgemeine Gläubiger von dem Schuldner eines verjährten Forderung können sich auf die Wirkung der Verjährung ‘an seiner Stelle’ berufen. Durch solche Auffassung kann das Rechtsverhältnis widerspruchslos erklärt werden, auch wenn nicht nur Forderungen sondern auch dingliche Rechte außer dem Eigentum verjähren im koreanischen Recht. Ferner ist solche Auffassung angemessen auch für Grund und Zweck der Verjährung d. h. den Schutz vor Behelligung mit einem veralteten Recht.


Nach herrschender Meinung und Ansicht des Oberste Gerichts kann eine Person, die den Vorteil aus der Verjährung ziehen, sich auf die Wirkung der Verjährung berufen. Aber ich glaube, daß der Verpflichtete eines verjährten Rechts nur sich auf die Wirkung der Verjährung berufen müssen. Nach dem Zivilgesetzbuch jedoch wirkt Die Vollendung der Verjährung gegenüber einem Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner im Bereich des auf ihn entfallende Beitrags(§421). Auch kann der Bürge die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden geltend machen. Der Bürge verliert eine Einrede nicht dadruch, daß der Hauptschuldner auf sie verzichtet (§433). Diesen Paragraphen soll auch auf einen gesamtschuldnerischen Bürge angewendet werden. Auf eine Person, die für die Schuld eines anderen ihres Vermögen als Pfand gibt, darf die Bestimmung von dem Bürgen analog angewandt werden. Der Erwerber eines Pfandgegenstands kann sich auf die Wirkung der Verjährung nicht berufen, soweit nicht besondere Umstände kommen. Allgemeine Gläubiger von dem Schuldner eines verjährten Forderung können sich auf die Wirkung der Verjährung ‘an seiner Stelle’ berufen. Durch solche Auffassung kann das Rechtsverhältnis widerspruchslos erklärt werden, auch wenn nicht nur Forderungen sondern auch dingliche Rechte außer dem Eigentum verjähren im koreanischen Recht. Ferner ist solche Auffassung angemessen auch für Grund und Zweck der Verjährung d. h. den Schutz vor Behelligung mit einem veralteten Recht.