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Als reinen Vermoegensschaden(pure economic loss) bezeichnet man den Schaden, der nur im Vermoegen entsteht, ohne dass ein absolutes Gut des Geschaedigten verletzt worden ist. Bei reinem Vermoegensschaden im Deliktsrecht besteht aber eine grundlegende Auseinandersetzung zwischen Ja oder Nein fuer ihren Ersatz. Der Grund fuer das Nein liegt darin, dass andernfalls die Haftung uferlos und unueberschaubar waere und die Handlungsfreiheit des Individuums zu sehr eingeschraenkt wuerde. Die koreanische Rechtsprechung hat die Haftung fuer ihn mit der Generellklausel im Deliktsrecht anerkannt. Als Beispiele sind die Forderungsverletzung von Dritten, die Informationshaftung von Experten, der Abbruch von Vertragsverhandlungen usw. zu nennen. Neuerdings hat die DCFR auch die Haftungsvorschriften fuer den reinen Vermoegensschaden im Delktsrecht ausfuehrlicher gesetzt. Darin sind zum Beispiel die Informationshaftung von Experten, die Verletzung des Gewerbebetriebsrechts, die Verleitung zum Vertragsbruch durch Dritte usw. zu sehen. Schliesslich stehen das koreanische Recht und die DCFR auf dem sehr aehnlichen Standpunkt bei der deliktischen Haftung aus reinem Vermoegensschaden. Daher koennte das koreanische Recht von den ausfuehrlichen und verschiedenen Haftungsvorschriften der DCFR viel erlernen. Die Aufmerksamkeit ist jedoch auch darauf zu zeigen, dass es in der DCFR viele zweifelhafte Probleme gibt.