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Im Jahre 1972, Prof. Chunghan Kim veröffentlichtet die Abhandlung über die Rechtsgeschäft. In seiner Abhandlung wurden zwei Probleme behandelt. Das erste ist: Welches Element der Willenserklärung ist das wichtigste ? Das zweite ist : Wie sollen wir die Rechtsgeschäfte einteilen ?In der deutschen Rechtsgeschäftslehre, betreffend das erste Problem wurden in dem gemeinen Rechte die verschiedene Theorien gebildet: Willenstheorie, Erklärungstheorie und Vermittelungstheorie. Aber in jener Zeit folgten manche der sogenannten Geltungstheorie (Larenz, Dulckeit, Nipperdey, Flume). Jedoch in Japan und Korea war die herrschende Lehre nahe der Erklärungstheorie. Prof. Kim hatte auch denselben Standpunkt wie die herrschende Lehre angenommen in seiner Lehrbuch über “Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts”. Aber in seiner Abbhandlung hat er gesagt, die Geltungstheorie scheint ihm besser zu sein. Betreffend das zweite Problem, teilen die herrschende Lehre in Japan und Korea die Rechtsgeschäfte in drei: einseitige Rechtsgeschäfte, Verträge und Gesamtakte ein. Aber er behaupte daß nach dem Tatbestand wurde die Rechtsgeschäft in zwei eingeteilt: einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäft. Aus dem heutigen Gesichtpunkt, hat die Rechtsgeschäftslehre von Prof. Kim einige Grenze: z.B. gegen die Geltungstheorie ist berechtigterweise eingewendet worden, daß der Dualismus von Wille und Erklärung nicht beseitigt, sondern nur elegant überspielt werde. Als Faktum sei er nun einmal nicht aus der Welt zu schaffen. Aber seine Bestrebung zur Befreiung von dem Einfluß der japanischen Rechtswissenschaft durch die ummittelbare Einfhürung der deutschen Rechtsgeschäftslehre ist hoch zu werten. Ferner die Vollendung seiner Bestrebung ist eine schwere Aufgabe, welche seinen Nachfolgern(= uns) gegeben ist.