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Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Fürsorgepflicht in den drei Staaten Deutschland, Japan und Korea aus gesetzgeberischer und theoretischer Sicht. Der ursprünglich in Deutschland gestaltete Rechtsbegriff einer Fürsorgepflicht wurde in Japan rezipiert, was dort zu einem erweiterten Anwendungsbereich einer Fürsorgepflicht führte. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich auch in Korea, die mit der japanischen Ansicht viele Gemeinsamkeiten aufweist. Für die Rechtswissenschaften ergeben sich daraus zwei Fragen:Warum wurde der Anwendungsbereich der Fürsorgepflicht in Japan und Korea erweitert?, Und hat diese Erweiterung des Anwendungsbereichs eine theoretische Unordnung verursacht? Meiner Ansicht nach ergibt diese Erweiterung keinen Sinn. da sie nichts zum Schutz des Geschädigten beitragen kann. Vielmehr besteht die Gefahr, dass eine theoretische Unordnung durch sie verursacht wird. Im Kurzüberblick ist der Aufsatzes wie folgt gegliedert: 1. Einleitung 2. Begriff und Rechtscharakter der Fürsorgepflicht 1) Fürsorgepflicht im engeren Sinn a) Deutschland b) Japan c) Korea 2) Fürsorgepflicht im erweiterten Sinn a) Begriff b) Derbtheoretische Hintergrund c) Die in Japan erweiterte Fürsorgepflicht d) Verhältnis zur Nebenpflicht im Deliktsrecht 3. Fürsorgepflicht in der koreanischen Rechtsprechung 4. Zusammenfassung


Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit der Fürsorgepflicht in den drei Staaten Deutschland, Japan und Korea aus gesetzgeberischer und theoretischer Sicht. Der ursprünglich in Deutschland gestaltete Rechtsbegriff einer Fürsorgepflicht wurde in Japan rezipiert, was dort zu einem erweiterten Anwendungsbereich einer Fürsorgepflicht führte. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich auch in Korea, die mit der japanischen Ansicht viele Gemeinsamkeiten aufweist. Für die Rechtswissenschaften ergeben sich daraus zwei Fragen:Warum wurde der Anwendungsbereich der Fürsorgepflicht in Japan und Korea erweitert?, Und hat diese Erweiterung des Anwendungsbereichs eine theoretische Unordnung verursacht? Meiner Ansicht nach ergibt diese Erweiterung keinen Sinn. da sie nichts zum Schutz des Geschädigten beitragen kann. Vielmehr besteht die Gefahr, dass eine theoretische Unordnung durch sie verursacht wird. Im Kurzüberblick ist der Aufsatzes wie folgt gegliedert: 1. Einleitung 2. Begriff und Rechtscharakter der Fürsorgepflicht 1) Fürsorgepflicht im engeren Sinn a) Deutschland b) Japan c) Korea 2) Fürsorgepflicht im erweiterten Sinn a) Begriff b) Derbtheoretische Hintergrund c) Die in Japan erweiterte Fürsorgepflicht d) Verhältnis zur Nebenpflicht im Deliktsrecht 3. Fürsorgepflicht in der koreanischen Rechtsprechung 4. Zusammenfassung