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Durch die Reform von 2002 ist die Konzentrationsmaxime in die koreanische ZPO neu eingeführt worden. Das Kernstück des neuen Prinzips ist der umfassend vorbereitete Termin für die mündliche Verhandlung, der Haupttermin, an dem der Rechtsstreit erledigt werden soll. Zur Zeit ist der Verfasser noch nicht davon überzeugt, ob sich die Konzentrationsmaxime auf koreanischem Boden wird bewähren und durchsetzen können. Denn die Bedingungen für die Anwendung der Konzentrationsmaxime sind noch nicht geschaffen worden. Z. B. hätte die Zahl der Richter vorher erhöht werden müssen. Ausserdem brauchen die Rechtsanwälte eine gewisse Zeit, um sich an das neue System anpassen zu können. Der Gesetzgeber hat aber das neue System relativ schnell eingeführt, ohne diese Situation zu berücksichtigen. Trotz dieser Probleme ist die Einführung der Konzentrationsmaxime im Prinzip als positiv anzusehen, da sie prinzipiell eine gründliche Durchführung der Verhandlungen ermöglichen soll. Angesichts dieser positiven Aspekte des neuen Systems sollten die Rechtsanwälte in der Praxis an seiner erfolgreichen Durchsetzung mitarbeiten. Die Anwaltskammer sollte sich auch darum bemühen, dass Gerichte und Rechtsanwälte in diesem neuen System zusammen arbeiten können. Gleichzeitig sollte die Anwaltskammer dafür Sorge tragen und darüber wachen, dass die Gerichte sich im Namen der Konzentrationsmaxime an der Untersuchungsmaxime orientieren.


Durch die Reform von 2002 ist die Konzentrationsmaxime in die koreanische ZPO neu eingeführt worden. Das Kernstück des neuen Prinzips ist der umfassend vorbereitete Termin für die mündliche Verhandlung, der Haupttermin, an dem der Rechtsstreit erledigt werden soll. Zur Zeit ist der Verfasser noch nicht davon überzeugt, ob sich die Konzentrationsmaxime auf koreanischem Boden wird bewähren und durchsetzen können. Denn die Bedingungen für die Anwendung der Konzentrationsmaxime sind noch nicht geschaffen worden. Z. B. hätte die Zahl der Richter vorher erhöht werden müssen. Ausserdem brauchen die Rechtsanwälte eine gewisse Zeit, um sich an das neue System anpassen zu können. Der Gesetzgeber hat aber das neue System relativ schnell eingeführt, ohne diese Situation zu berücksichtigen. Trotz dieser Probleme ist die Einführung der Konzentrationsmaxime im Prinzip als positiv anzusehen, da sie prinzipiell eine gründliche Durchführung der Verhandlungen ermöglichen soll. Angesichts dieser positiven Aspekte des neuen Systems sollten die Rechtsanwälte in der Praxis an seiner erfolgreichen Durchsetzung mitarbeiten. Die Anwaltskammer sollte sich auch darum bemühen, dass Gerichte und Rechtsanwälte in diesem neuen System zusammen arbeiten können. Gleichzeitig sollte die Anwaltskammer dafür Sorge tragen und darüber wachen, dass die Gerichte sich im Namen der Konzentrationsmaxime an der Untersuchungsmaxime orientieren.