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Welches sind eigentlich die Verkehrssicherungspflichten des Host-Providers? Gilt hierzu und in allen Fällen, dass keinerlei Inhaltshaftung für die Subdomains besteht? Sind Diensteanbieter für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung bereithalten, ausschließlich nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern? Besteht eine mögliche Haftung nur dann, wenn sie nicht unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben? Dieser Beitrag, die eine Entscheidung des koreanischen Obersten Gerichtshofs(KOGH 2009.4.6, 2008da53812) kritisiert, zeigt auf, wo dem Verstecken und dem Versuch, unerreichbar zu bleiben, Grenzen gesetzt sind.