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Ein selektives Vertriebssystem liegt vor, wenn der Hersteller seine Produktenicht an alle - theoretisch zur Verfügung stehenden–, sondern an diebestimmte Kriterien erfüllenden und meist besonders ausgewählten Händlernliefert. Es ist dem Hersteller nicht verwehrt, den Absatz seiner Erzeugnissenach eigenem Ermessen so zu gestalten, wie er es für wirtschaftlich richtigund sinnvoll hält, insbesondere sein Vertriebssystem in qualitativer Weiseselektiv auszugestalten und im Rahmen des Zulässigen eine Vertriebsbindungeinzuführen. Der Hersteller organisiert durch das selektive Vertriebssystemden Warenlauf bis zum Endverbraucher. Beim selektiven Vertrieb wählt derHersteller den Händler aus, weist dem Händler ein bestimmtes Absatzgebietzu und erlegt dem Händler Kooperationspflichten auf. Ein SelektivesVertriebssystem wirft eine Reihe wettbewerbsrechtlicher Fragen auf. Nacheinem selektiven Vertrieb liefert der Hersteller bzw. Lieferant nicht an alleVertriebsmittler, sondern an die Händler, die seine Selektionsanforderungenerfüllen. Der Hersteller sortiert für den selektiven Vertrieb planmäßig einigeVertragspartner, die die nach seiner Zielvorstellung optimalen Ergebnisseerreichen können. Diese Auswahl hängt wesentlich von der Natur desvertriebenen Produkts ab. Die Auswahl („Selektion“) erfolgt häufig nachqualitativen Kriterien, z.B. der fachlichen Eignung des Personals, demCharakter und Umfang des Geschäftsbetriebes, den Verkaufsräumen, demKundendienst des Abnehmers bzw. Händlers. Gegebenenfalls erfolgt dieSelektion nach quantitativen Kriterien, nämlich so, daß die Zahl derausgewählten Händler durch den Hersteller weiter beschränkt wird. SolcheBeschränkungen der vertikalen Kooperation könnten sich eventuellbeeinträchtigend auf den Wettbewerb auswirken. Deswegen ist das selektiveVertriebssystem nach wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu prüfen.