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Der Beitrag stellt die 2008 in Kraft getretenen Änderungen im Bereich des Gentechnikrechts vor. Dazu wird deren Entwicklung von den politischen Vorgaben im Koalitionsvertrag bis hin zu den konkreten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen untersucht. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage werden dargestellt und die geänderten Vorschriften werden daraufhin geprüft, inwieweit sie die Ziele der Gesetzesnovelle umsetzen. Dabei wird festgestellt, dass die vorgenommenen Änderungen entgegen mancher Erwartungen zwar keine völlige Neuorientierung im Umgang mit der Gentechnik bewirken. Insgesamt stellt die Novelle aber einen wichtigen Schritt zur Präzisierung des Gentechnikrechts und damit zur Schaffung von Rechtssicherheit in diesem Bereich dar. Obwohl die vorliegende Änderung des GenTG, entgegen manchen, durch den Koalitionsvertrag geweckten Erwartungen, keine umfassende Neuorientierung des Gentechnikrechts bewirkt, so enthält die Neuregelung dennoch wichtige Änderungen. So sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die Ziele der Gesetzesnovelle – Forschungserleichterungen, Ausgestaltung der Koexistenz, Verbesserung der Verbraucherinformation, Sicherstellung von Transparenz und Verbesserung der Verfahrensgestaltungen – umzusetzen. Inwieweit sich alle dieser Rechtsänderungen auch in der Praxis auswirken werden, wird sich erweisen. So bleibt abzuwarten, ob die vorgesehenen Forschungserleichterungen zu einer vermehrten Forschung in Deutschland führen werden. Gleiches gilt für die Verwendung der »Ohne Gentechnik«- Kennzeichnung. Insgesamt stellt die Novelle jedoch einen wichtigen Schritt zur Präzisierung des GenTG, insbesondere im Bereich der Koexistenz, und damit zur Schaffung von Rechtssicherheit dar. Gerade in einem wissenschaftlich wie politisch so erheblichen Schwankungen und Entwicklungen unterworfenen Bereich wie der Gentechnik ist jedenfalls dies ein erheblicher Fortschritt.


Der Beitrag stellt die 2008 in Kraft getretenen Änderungen im Bereich des Gentechnikrechts vor. Dazu wird deren Entwicklung von den politischen Vorgaben im Koalitionsvertrag bis hin zu den konkreten Gesetzes- und Verordnungsentwürfen untersucht. Die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur alten Rechtslage werden dargestellt und die geänderten Vorschriften werden daraufhin geprüft, inwieweit sie die Ziele der Gesetzesnovelle umsetzen. Dabei wird festgestellt, dass die vorgenommenen Änderungen entgegen mancher Erwartungen zwar keine völlige Neuorientierung im Umgang mit der Gentechnik bewirken. Insgesamt stellt die Novelle aber einen wichtigen Schritt zur Präzisierung des Gentechnikrechts und damit zur Schaffung von Rechtssicherheit in diesem Bereich dar. Obwohl die vorliegende Änderung des GenTG, entgegen manchen, durch den Koalitionsvertrag geweckten Erwartungen, keine umfassende Neuorientierung des Gentechnikrechts bewirkt, so enthält die Neuregelung dennoch wichtige Änderungen. So sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die Ziele der Gesetzesnovelle – Forschungserleichterungen, Ausgestaltung der Koexistenz, Verbesserung der Verbraucherinformation, Sicherstellung von Transparenz und Verbesserung der Verfahrensgestaltungen – umzusetzen. Inwieweit sich alle dieser Rechtsänderungen auch in der Praxis auswirken werden, wird sich erweisen. So bleibt abzuwarten, ob die vorgesehenen Forschungserleichterungen zu einer vermehrten Forschung in Deutschland führen werden. Gleiches gilt für die Verwendung der »Ohne Gentechnik«- Kennzeichnung. Insgesamt stellt die Novelle jedoch einen wichtigen Schritt zur Präzisierung des GenTG, insbesondere im Bereich der Koexistenz, und damit zur Schaffung von Rechtssicherheit dar. Gerade in einem wissenschaftlich wie politisch so erheblichen Schwankungen und Entwicklungen unterworfenen Bereich wie der Gentechnik ist jedenfalls dies ein erheblicher Fortschritt.