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Es handelt sich bei dem vorliegenden Aufsatz darum, wie man die Rechtsbegriffs- und Rechtsstaatlichkeitslehre in Nordkorea auffassen soll. Es findet sich zwar viele juristischen Untersuchungen über das Rechtssystem von Nordkorea, aber weinge Versuche, es vom rechtsphilosophischen Standpunkt aus zu analysieren. Nordkoreanische Rechtswissenschaftler gehen davon aus, dass das Rechtssystem von Nordkorea zu einer sozialistischen Rechtsfamilie gehört. Ihre Rechtsbegriffslehre scheint deshalb im ersten Augenblick, sich auf einem starken Rechtspositivismus oder einer Imperativentheorie zu beruhen. Bei näheren Betrachtungen läßt sich jedoch feststellen, dass die Rechtsbegriffslehre in Nordkorea eine Prinzipientheorie des Rechts impliziert und also eine inklusive Rechtspositivismus ist. Aber da nordkoreanische Rechtswissenschaftler das Recht den policy judgments von Il-Sung Kim und Jong-Il Kim unterordnen, setzt sich ihre Rechtslehre der Gefahr aus, den Bereich des Rechts zu verengen und damit die Unabhängigkeit der Judikatur zu diminuieren. In Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit in Norkorea kann man feststellen, dass sich die sogenannte sozialistische Rechtsstaatlichkeit in Nordkorea seit 1987 entwickelt hat. Diese Tendenz läßt sich sowohl in vielen rechtwissenschaftlichen Literaturen als auch in nordkoreanischen Rechtsinstitutionen konstatieren. Aber die Rechtsstaat- lichkeitslehre in Nordkorea orientiert sich weniger nach der Kontrolle des Staats als nach der Disziplinierung der nordkoreanischen Bürger. Die Aufgabe der Rechtswissenschaft in Nordkorea liegt darum darin, eine Rechtslehre zu entwickeln, die Menschenrechte und Demokratie ernstnimmt. Dies ist eine notwendige Bedingung für das harmonische Zusammenleben vom süd- und nordkoreanischen Rechtssystem.


Es handelt sich bei dem vorliegenden Aufsatz darum, wie man die Rechtsbegriffs- und Rechtsstaatlichkeitslehre in Nordkorea auffassen soll. Es findet sich zwar viele juristischen Untersuchungen über das Rechtssystem von Nordkorea, aber weinge Versuche, es vom rechtsphilosophischen Standpunkt aus zu analysieren. Nordkoreanische Rechtswissenschaftler gehen davon aus, dass das Rechtssystem von Nordkorea zu einer sozialistischen Rechtsfamilie gehört. Ihre Rechtsbegriffslehre scheint deshalb im ersten Augenblick, sich auf einem starken Rechtspositivismus oder einer Imperativentheorie zu beruhen. Bei näheren Betrachtungen läßt sich jedoch feststellen, dass die Rechtsbegriffslehre in Nordkorea eine Prinzipientheorie des Rechts impliziert und also eine inklusive Rechtspositivismus ist. Aber da nordkoreanische Rechtswissenschaftler das Recht den policy judgments von Il-Sung Kim und Jong-Il Kim unterordnen, setzt sich ihre Rechtslehre der Gefahr aus, den Bereich des Rechts zu verengen und damit die Unabhängigkeit der Judikatur zu diminuieren. In Hinsicht auf die Rechtsstaatlichkeit in Norkorea kann man feststellen, dass sich die sogenannte sozialistische Rechtsstaatlichkeit in Nordkorea seit 1987 entwickelt hat. Diese Tendenz läßt sich sowohl in vielen rechtwissenschaftlichen Literaturen als auch in nordkoreanischen Rechtsinstitutionen konstatieren. Aber die Rechtsstaat- lichkeitslehre in Nordkorea orientiert sich weniger nach der Kontrolle des Staats als nach der Disziplinierung der nordkoreanischen Bürger. Die Aufgabe der Rechtswissenschaft in Nordkorea liegt darum darin, eine Rechtslehre zu entwickeln, die Menschenrechte und Demokratie ernstnimmt. Dies ist eine notwendige Bedingung für das harmonische Zusammenleben vom süd- und nordkoreanischen Rechtssystem.