초록 열기/닫기 버튼

Das neue Gendiagnostikgesetz in Deutschland ist am 24.4.2009 in Kraft getreten. Es regelt die Bereiche der medizinischen Versorgung, der Abstammung, des Arbeitslebens und der Versicherungen. Verfasser beschreibt ein Überblick zum Gendiagnostik-Gesetz, wobei er sich besonders mit den daaus entstehenden Kombinationsgefahren befaßt. Das gilt allerdings auch für prädiktive Gesundheitsinformationen, die mit Hilfe nicht-genetischer Untersuchungsmethoden erzeugt werden. Genetische Untersuchungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn die betroffene Person in die Untersuchung rechtswirksam eingewilligt hat. Es besteht ein Recht auf Nichtwissen. Das wirft die Frage auf, ob der Gesetzgeber nicht besser den Gesamtkomplex medizinischer Untersuchungen bei in einem eigenen Gesetz regeln sollte. Neue Regelungen betreffen auch das Arbeitsrecht, wobie grundsätzlich genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers untersagt sind. Ferner widmet sich das Gesetz dem Versicherungsbereich. Gleichfalls verbietet das Gesetz heimliche Vaterschaftstests. Key Words : GenDG, Gentest, informed consent, Arztvorbehalt, PharmacogenomicsIn einem weiteren Abschnitt wird aus rechtlicher und medizinischer Sicht auf Einzelprobleme eingegangen - Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots, Unvollkommenheit der Legaldefinitionen, Arztvorbehalt für genetische Untersuchungen - und fassen ihre Bewertung der Gesetzgebung kurz zusammen.