초록 열기/닫기 버튼

Am 18. 9. 2009. wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichesgesetzbuchs vom koreanischen Bundesministerium vorgelegt, um ein Rechtsinstitut Betreuung in das koreanische BGB einzuführen. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs stellen sich wie folgt dar: Einführung eines Rechtsinstituts Betreuung․beschränkte Betreuung․bestimmte Betreunug, neu Regelung eines Betreungsvertrags, Anerkennung der Betreung mehrerer Betreuer und Vereins, Rücksicht des Betreuteswohl, -wunsch und -selbstbestimmungrechts über die Angelegenehit usw.. Das Entwurf wurde mit dem Erforderlichkeits- und Subsidiaritätsgrundsatz gegründet. Vor allem ist §947-2 von großer Bedeutung; der Betreute kann seine Angelegenheit selbstbestimmen(§947-2 I); kann der Betreute die medizinische Behandlung nicht selbstbestimmen, kann der Betreuer sie bestimmen(§947-2 III). Doch nach dieser Vorschrift kann die rechtliche Problem in Bezug auf Abbruch der ärztliche Maßnahme für sinnlos Lebensverlängerung abgelöst werden. Daher ist der Abbruch der ärztliche Maßnahme für sinnlos Lebensverlängerung nur durch Kriteium des Urteils vom koreanischen Obersten Gerichtshof möglich; deren Abbruch ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen, z.B. Patientenverfügung oder Mutmaßliche Patientenwille, erlaubt. Diesbezüglich entstanden ähnliche Probleme im deutschen Recht. Deshalb ist Patientenverfügung in der Praxis von großer Bedeutung für die Verwirklichung des Selbstbstimmungsrecht jedes Menschen. Fragen der rechtlichen Verbindlichkeit und des Umgangs mit der Patientenverfügungen werden seit einigen Jahrzehnten intensiv diskutiert. Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschlüssen vom 17. 3. 2003 und vom 8. 6. 2005. die Bedeutung des Selbstbestimmungsrecht bei ärtzlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Dennoch besteht in der Praxis zum Teil noch Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügung. Das betrifft insbesondere ihre Bindungswirkung und Geltung in allen Stadien einer Erkrankung. Doch fordern die Deutschen die Achtung ihrer Würde und ihres Selbstbestimmung bei ärtztlichen Behandlungen in allen Lebensphasen. Auf diesen Gründen wurde Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts verschaffen. Wie oben erläutert, entstanden die Ähnliche in koreanischen Recht. Nach der Rechtssprechung muss der Patientenwille bei Abbruch der ärtzlichen Maßnahmen unter strengen Voraussetzungen Beachtung finden. Danach bestanden noch die rechtliche Verunsicherung der Beteiligten an den ärtztlichen Behandlungen. Es besteht also dringender gesetzlicher Handlungsbedarf. Bei Gesetzgebung ist das Vorgang der Gesetzgebung, drei Entwürfe und das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts im deutschen Recht uns hilfreich.