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정보통신기술의 발달과 더불어 개인이 접하는 정보매체들에도 많은 변화를 가져오게 되었고, 기존에는 정보공급자가 정보수요자에게 일방적으로 정보를 선별해서 공급하던 일방향적이었는데, 이제는 정보공급자가 정보수요자의 지위를 겸하게 되는 쌍방향적으로 변하게 되었다. 특히 인터넷 상에서의 각종 소셜네트워크의 변화도 많이 있어왔는데, 기존에는 사이트운영자에 의하여 운영되는 포털사이트나 회원제사이트가 일반적이었다면 지금은 1인 미디어시대라고 할 만큼 무수히 많은 형태의 소규모 사이트들이 개인들에 의하여 운영되고 있다. 새롭게 등장한 소셜 네트워크인 블로그와 마이크로 블로그는 개인이 아주 쉽게 정보를 제공할 수 있으며 그 확산의 범위와 속도도 놀라울만큼 넓고 빠르다. 이로 인하여 개인의 명예훼손과 프라이버시침해가 우려된다. 블로그와 마이크로블로그 상에서 개인의 명예를 훼손하는 행위는 형법규정상의 명예훼손죄와 정보통신망법 제70조의 명예훼손죄가 성립할 수 있다. 이 외에도 트위터 등의 넓고 빠른 전파성을 이용한 스팸메일, 유언비어유포, 기업의 정보유출, 업무방해 등이 예상되므로 이에 대한 대비책이 요구된다.


Im Internet etablieren sich gegenwärtig neue SNS(Social Network Service) wie Open-Access-Publikationen, Wikis, Blogs, Twitter und Facebook. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst den gegenwärtigen Stand dieser Formate und stellt einige Überlegungen zu ihren künftigen Perspektiven an. Neue SNS bringt auch viele Problem und ernste Gefahren wie die Ehrenverletzung. Von §307 bis §310StGB und §70 des Gesetzes über die Internetnutzförderung und das Datenschutz anwendet gegen die Ehrenverletzung durch Internet. Aber §70 des Gesetzes über die Internetnutzförderung und das Datenschutz ähnlich mit §309 des StGB und daher hat sie nur sehr wenige Sinn als Sonderregelung über die Ehrenverletzung durch Internet. In die Ehrenverletzung durch Internet, gibt es eine Möglichkeit der Änderungen des Aufbau der Tatbestandsmäßigkeit entsprechend dem SNS-Form. Auch in die Tatbestands der Ehrenverletzung durch Internet, das Öffentlichkeit ist wichtig. Das Öffentlichkeit ist anerkannte leicht wegen Ausdehnbarkeit und Offenheit in Micro-Blog wie Twitter.


Im Internet etablieren sich gegenwärtig neue SNS(Social Network Service) wie Open-Access-Publikationen, Wikis, Blogs, Twitter und Facebook. Der vorliegende Beitrag erläutert zunächst den gegenwärtigen Stand dieser Formate und stellt einige Überlegungen zu ihren künftigen Perspektiven an. Neue SNS bringt auch viele Problem und ernste Gefahren wie die Ehrenverletzung. Von §307 bis §310StGB und §70 des Gesetzes über die Internetnutzförderung und das Datenschutz anwendet gegen die Ehrenverletzung durch Internet. Aber §70 des Gesetzes über die Internetnutzförderung und das Datenschutz ähnlich mit §309 des StGB und daher hat sie nur sehr wenige Sinn als Sonderregelung über die Ehrenverletzung durch Internet. In die Ehrenverletzung durch Internet, gibt es eine Möglichkeit der Änderungen des Aufbau der Tatbestandsmäßigkeit entsprechend dem SNS-Form. Auch in die Tatbestands der Ehrenverletzung durch Internet, das Öffentlichkeit ist wichtig. Das Öffentlichkeit ist anerkannte leicht wegen Ausdehnbarkeit und Offenheit in Micro-Blog wie Twitter.