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Wirtschaftsordnung im Verfassungsrecht und Gewhrleistung des EigentumsLee, Boo-HaDie Wirtschaftsordnung im koreanischen Verfassungsrecht kann auf die Frage nach dem Verfassungswortlaut zugespitzt werden, weil die Interpretation der Vorschrift des Art. 109 Abs. 1, 2 KV wichtig ist. Der Art. 109 Abs. 1 KV schreibt grundstzlich die Respekt vor dem Freiheits und Schpfungsakts des Einzelnen vor. Ausnahmsweise kann der Staat die Wirtschaft gemß Art. 109 Abs. 2 KV dazwischen treten.Der Gesetzgeber hat Inhalt und Ausbung der gewhrleisteten Eigentumsrechte vor dem Hintergrund der konkreten Realitten mit den Handlungsmglichkeiten der Nichteigentmer auszugleichen. Unter der ausgleichspflichtigen Inhalt- und Schrankenbestimmung sind alle diejenigen Rechtsstze zu verstehen, die generell und abstrakt Rechte und Pflichten festlegen und den Inhalt des Eigentumsrechts vom In-Kraft-Treten des Gesetzes an fr die Zukunft bestimmen. Die ausgleichspflichtigen Inhalt- und Schrankenbestimmung regelt nicht den Inhalt des Verbotsrechts, sondern die Nutzbarkeit eines Eigentumsobjekts und ist daher ein Anwendungsfall des Verhltnismßigkeitsprinzips.Weder die Erbringung der eigenen Leistung noch die Gewhrung staatlicher Leistungen soll eine Frage des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes sein. Ungeklrt ist, inwieweit auch das aufgrund staatlicher Leistungen Erworbene verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz genießen kann. Dem Vertrauen in den Bestand einer Nutzungsmglichkeit wird eigentumsrechtlich - unter dem Stichwort Bestandsgarantie - besondere Bedeutung beigemessen.