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Im moderne Staat beispielweise in Korea soll das verfassungsrechtliche Recht zur Kommunalselbstverwaltung institutionell gewährleistet werden. Die kommunale Sebstver- waltung ist kein nur eingenständige Wesen des Kommunitarismus als auch ein Bes- tandteil des gesammten Staatsordnungsstrukturs. Auf die Grund der richtigen Gerichtbarkeit kann der Rechtstaat die demokratische Diktatur-Funktion, wie J. Habermas erwähnt, in der Rechtsbeziehungen zwischen einer Kommunalkörperschaft und dem Staat oder zwischen den Kommunalkörperschaften im Großen und Ganzen durchführen. Zwar gibt es mehrere Gerichtswege im koreanischen Rechtssystem, die dem Schutz der Sebstverwaltungskompetenz der Kommunalkörperschaften dienen können. Wie bereichts versteht, die bischerige Arten der Kommunalgerichtbarkeit beispielweise das vefassungsgerichtliche und das verwaltungsgerichtliche Organstreitsverfahren oder das Verfahren zum Wiederspruch gegen den Staatsaufsicht im koreanischen Kommunalgesetz sind aber nicht hinreihend, um alle Streitichkeiten im Hinblick auf die Selbstverwaltung umfassebd zu erfassen. Hier können die institutionellen Schwäche und Reformsaufgaben der Kommunal- gerichtbarkeit zum Zweck des Rechtsschutzes für das demokratischen Kommunitarismus gefunden werden. Es sollte davon versucht werden, die Statthaftigkeit und die Klage- befugnis der Gerichtsmitteln zu erweitern bzw. zu systematisieren, damit Kommunal- körperschaften gegen alle Arten von rechtswidrigen Maßnahmen des Staates, die in die Selbstverwaltungskompetenz einer Kommunal- körperschaft eingrifen, die Kommunal- gerichtbarkeit richtig erheben können.


Im moderne Staat beispielweise in Korea soll das verfassungsrechtliche Recht zur Kommunalselbstverwaltung institutionell gewährleistet werden. Die kommunale Sebstver- waltung ist kein nur eingenständige Wesen des Kommunitarismus als auch ein Bes- tandteil des gesammten Staatsordnungsstrukturs. Auf die Grund der richtigen Gerichtbarkeit kann der Rechtstaat die demokratische Diktatur-Funktion, wie J. Habermas erwähnt, in der Rechtsbeziehungen zwischen einer Kommunalkörperschaft und dem Staat oder zwischen den Kommunalkörperschaften im Großen und Ganzen durchführen. Zwar gibt es mehrere Gerichtswege im koreanischen Rechtssystem, die dem Schutz der Sebstverwaltungskompetenz der Kommunalkörperschaften dienen können. Wie bereichts versteht, die bischerige Arten der Kommunalgerichtbarkeit beispielweise das vefassungsgerichtliche und das verwaltungsgerichtliche Organstreitsverfahren oder das Verfahren zum Wiederspruch gegen den Staatsaufsicht im koreanischen Kommunalgesetz sind aber nicht hinreihend, um alle Streitichkeiten im Hinblick auf die Selbstverwaltung umfassebd zu erfassen. Hier können die institutionellen Schwäche und Reformsaufgaben der Kommunal- gerichtbarkeit zum Zweck des Rechtsschutzes für das demokratischen Kommunitarismus gefunden werden. Es sollte davon versucht werden, die Statthaftigkeit und die Klage- befugnis der Gerichtsmitteln zu erweitern bzw. zu systematisieren, damit Kommunal- körperschaften gegen alle Arten von rechtswidrigen Maßnahmen des Staates, die in die Selbstverwaltungskompetenz einer Kommunal- körperschaft eingrifen, die Kommunal- gerichtbarkeit richtig erheben können.