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헌법재판소는 2015. 7. 30. 홍성군과 태안군 간의 권한쟁의심판사건의 결정에서 지형도상 해상경계선을 지방자치단체간 해상경계로 폭넓게 인정했던 종래의 태도를 버리고 형평의 원칙에 의거해서 해상경계를 결정해야 한다는 것으로 판례를 변경하였다. 이 글에서는 이에 대한 헌법재판소 결정을 평석하였다. 이 글에서 논의한 사항을 정리한다. 헌법재판소는 종전의 결정에서 국가기본도상 해상경계선을 지방자치단체의 구역을 결정할 해상경계선으로 보아왔다. 그러나 이 사건 결정에서는 국가기본도상 해상경계선에 대하여 규범적 효력을 더 이상 인정하지 않기로 하였고, 이 사건에서도 달리 해상경계선에 관한 불문법이 성립되어 있다고 볼 사정이 보이지 않는다고 하였다. 헌법재판소는 이 사건 결정에서 그런 점에 기초해서 형평의 원칙에 입각해서 해상경계를 획정하였던 것이다. 헌법재판소가 이 사건 결정에서 견해를 변경하였던 2000헌라2결정에서 심판기준으로서의 ‘지형도상 해상경계선은 지방자치단체의 해상경계에 해당된다’는 대전제를 발견한 것은 헌법재판관에 의한 법형성에 해당된다 할 것이다. 그리고 이 사건 결정에서 종전 결정의 견해를 변경하였고, 해상경계선이 불문법으로서의 지위를 획득하였다면 그에 의하지만, 그렇지 않을 경우에 대해서는 형평의 원칙에 의거해서 해상경계가 정해져야 한다는 것 역시 헌법재판관에 의한 법형성에 해당된다고 하겠다. 헌법재판소의 이러한 법관법이 여러 가지 상황에 부적합하다고 생각되면, 행정자치부나 입법자인 국회는 신속히 해상경계를 획정하는 법률을 마련해야 할 것이다.


Das Koreanische Verfassungsgericht hat am 30. 07. 2015 im Organstreitverfahren zwischen Gemeinde-Hongseong und -Taean seine gerichtliche Meinung geändert, indem es weitgehend den alten Maßstab für die Grenzenlinienziehungen auf dem aufgeschütteten Meeresbucht zwischen sich annährenden Gemeinden bzw. die formellen Linien auf dem amtlichen topographischen Karten verneint, so dass die Grenzlinie dazwischen ander als früher letztlich nach dem Billigkeitsprinzip gesetzt werden soll. Hier handelt es sich um die Besprechung über diese neu abweichende Entscheidung von KVerfG. Die hier darüber Besprochenen sind wie folgende zu verkürzen. Früher vor dieser Entscheidung hat das KVerfG die Grenzlinie auf dem Meeresbucht zwischen den Gemeinden auf dem amtlichen Landeskarten ohne weiteres als die der sich annährenden Gemeindengebiete auf dem Meeresbucht angenommen. Zur Zeit im Gegensatz zu der alten hat es ihr bei dieser neuen Entscheidung ausschließlich keine normative Wirkung verliehen, und auch hat es stattdessen noch keine etablierte gewohnheitliche Norm gefunden. Erst unter den obengenannten Umständen hat das KVerfG also die Grenzlinie auf dem Meeresbucht nach dem Billigkeitsprinzip gezogen. Noch einmal überprüft kann man merken, dass das KVerfG bei der Entscheidung KVerfG 2000Heonra2 den Obersatz ihrer Syllogistik schon gefunden hatte, dass der Prüfungsmaßstab für die Grenzlinienziehung auf dem neu aufgeschütteten Meeresbucht zwischen sich annährenden Gemeinden einfach und formell die Grenzlinie auf dem amtlichen topographischen Karten seien, was als eine Rechtsbildung von dem/der verfassungsgerichtlichen Richter/in zu bewerten war. Diesen alten Obersatz hat das KVerfG zur Zeit geändert, indem die schon vorhande Grenzlinie erstens auf erhöhter Weise als ein gewohnheitlicher Maßstab angenommen werden könnte, wenn es ihn gäbe, und sonst die Grenzlinie zweitens nach dem Billigkeitsprinzip neu gesetzt werden könnte, was auch eine Rechtsbildung von dem/der verfassungsgerichtlichen Richter/in zu bewerten war. Angenommen, dass das Richterrecht von KVerfG in Hinblick auf die Umstände nicht angemessen wäre, dann sollte das Ministerium für Verwaltung und kommunlale Autonomie oder das Parlament als der Gesetzgeber unverzüglich und aktiv den Initiative für den sich betreffenden Gesetzesentwurf führen.