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유명 빙상 선수인 김연아는 기존의 매니지먼트회사와 결별하고 새로운 단체를 설립하였다. 이러한 단체가 상법의 적용을 받기 위해서는 다각적인 검토가 필요하다. 당연상인을 규정하고 있는 상법 제4조, 의제상인을 규정하고 있는 제5조 제1항을 고찰해야 한다. 그러나 만약 제4조와 제5조 제1항이 적용되지 않는다면, 궁극적으로 제5조 제2항을 통하여 상법의 적용을 끌어내야 한다. 김연아 주식회사는 2명의 주주로 구성된 회사로 비교적 규모가 작은 주식회사에 해당된다. 규모가 매우 큰 주식회사를 상정하고 입법화된 규정들은 김연아 주식회사에 적용되지 않는다. 예를 들면 이사회의 성립이라든가, 주주총회의 의사록 작성 같은 것은 실정법으로부터 비교적 자유롭다. 규모가 작은 회사에 해당하기 때문에 김연아 주식회사와 자본시장법이 직접적인 관련성은 발견되지 않지만, 김연아 선수의 계약미체결과 새로운 회사의 설립으로 인하여 이전에 소속되어 있었던 상장회사의 주식이 폭락한 것은 간접적으로 관련이 있다고 할 것이다. 그리고 차후에 김연아 주식회사가 상장된 주식회사로 성장한다고 상상할 수 있는 바, 자본시장법의 영역과 완전히 배제되어 있다고 할 수도 없을 것이다.


Bei dieser Abhandlungn handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die von koreanischen bekannten Spielerin errichtet wurde. Das erste Kapitel des Handelsgesetzes bestimmt seinen Anwendungsbereich. Das Handelsrecht gilt als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Man hat daher für die Anwendung des Handelsgesetzes zu erklären, wer als Kaufmann im Sinne des Handelsrechts anzusehen ist. Das Handelsgesetz enthält zwei verschiende Arten von Kaufleuten, nämlich den "Istkaufmann" und den "Kannkaufmann" im zweiten Kapitel. Demnach ist Kaufmann einerseits, wer im eigenen Namen kaufmännische Tätigkeiten ausübt. Andererseits ist auch Kaufmann, wer wie ein Kaufmann unternehmerische Tätigkeiten auszuüben. Gemäß § 5 abs. 2 Handelsgesetz gelten Handelsgesellschaften immer als Kaufleute. In koreanischen Handelsgesellchaften sind die offene Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränter Haftung und die Aktiengesellschaft. Damit wird die Yu-Na Kim Aktiengesellschaft vom Handelsgesetz angewendet. Die Gründung einer Aktiengesellschaft, bei der sich alle Gesellschaftsanteile in der Hand einer Person vereinigen, durch allein diese eine Person ist zulässig. Nach der Eintragung in das Handelsregister haftet den Gläubiger der Aktiengesellschaft grundsätzlich nur die Aktiengesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionär haftet zwar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmsweise kann die Aktionär jedoch gegenüber dem Gläubiger mit seinem Privatvermögen haften. In der Yu-Na Aktiengesellschaft kann die Ausnahme anerkannt werden. Insider sind potentielle Marktteilnehmer, die über nicht öffentlich bekannt, kursrelevante Informationen verfügen. Gestattet das Recht, derartige Informationsasymmetrien zwischen Insidern und Marktteilnehmern auszunutzen, können Insider erhebliche Kursgewinn erzielen, indem sie Wertpapiere unter Ausnutzung ihres Wissensvorsprungs kaufen oder verkaufen noch bevor die Information am Markt bekannt wird. Insidernutzen Informationsvorsprünge aus, um schneller als der Markt reagieren zu können, Marktmanipulatoren wirken auf die Grundlage der Kursbildung ein, um von einer auf diese Weise vorhersehbar gewordenen Kursentwicklung profitieren zu können. Damit ist neben den Insiderhandelsverbot das Verbot der Marktmanipulation der wichtigste Baustein des koreanischen Marktmissbrauchsrechts im Gesetz über Kapitalmarkt und Finanzinvestment. In der Yu-Na Aktiengesellschaft können zwar diese Probleme nicht bestehen, aber kann das auch passieren, soweit die Aktiengesellschaft eine börsenotierte Gesellschaft wäre.


Bei dieser Abhandlungn handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die von koreanischen bekannten Spielerin errichtet wurde. Das erste Kapitel des Handelsgesetzes bestimmt seinen Anwendungsbereich. Das Handelsrecht gilt als Sonderprivatrecht der Kaufleute. Man hat daher für die Anwendung des Handelsgesetzes zu erklären, wer als Kaufmann im Sinne des Handelsrechts anzusehen ist. Das Handelsgesetz enthält zwei verschiende Arten von Kaufleuten, nämlich den "Istkaufmann" und den "Kannkaufmann" im zweiten Kapitel. Demnach ist Kaufmann einerseits, wer im eigenen Namen kaufmännische Tätigkeiten ausübt. Andererseits ist auch Kaufmann, wer wie ein Kaufmann unternehmerische Tätigkeiten auszuüben. Gemäß § 5 abs. 2 Handelsgesetz gelten Handelsgesellschaften immer als Kaufleute. In koreanischen Handelsgesellchaften sind die offene Gesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Gesellschaft mit beschränter Haftung und die Aktiengesellschaft. Damit wird die Yu-Na Kim Aktiengesellschaft vom Handelsgesetz angewendet. Die Gründung einer Aktiengesellschaft, bei der sich alle Gesellschaftsanteile in der Hand einer Person vereinigen, durch allein diese eine Person ist zulässig. Nach der Eintragung in das Handelsregister haftet den Gläubiger der Aktiengesellschaft grundsätzlich nur die Aktiengesellschaft mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionär haftet zwar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen. Ausnahmsweise kann die Aktionär jedoch gegenüber dem Gläubiger mit seinem Privatvermögen haften. In der Yu-Na Aktiengesellschaft kann die Ausnahme anerkannt werden. Insider sind potentielle Marktteilnehmer, die über nicht öffentlich bekannt, kursrelevante Informationen verfügen. Gestattet das Recht, derartige Informationsasymmetrien zwischen Insidern und Marktteilnehmern auszunutzen, können Insider erhebliche Kursgewinn erzielen, indem sie Wertpapiere unter Ausnutzung ihres Wissensvorsprungs kaufen oder verkaufen noch bevor die Information am Markt bekannt wird. Insidernutzen Informationsvorsprünge aus, um schneller als der Markt reagieren zu können, Marktmanipulatoren wirken auf die Grundlage der Kursbildung ein, um von einer auf diese Weise vorhersehbar gewordenen Kursentwicklung profitieren zu können. Damit ist neben den Insiderhandelsverbot das Verbot der Marktmanipulation der wichtigste Baustein des koreanischen Marktmissbrauchsrechts im Gesetz über Kapitalmarkt und Finanzinvestment. In der Yu-Na Aktiengesellschaft können zwar diese Probleme nicht bestehen, aber kann das auch passieren, soweit die Aktiengesellschaft eine börsenotierte Gesellschaft wäre.