초록 열기/닫기 버튼


Die heutigen strafrechtlichen Normen über Tatbestand geht auf das Strafgesetzbuch von 1953 zurück, aber wird bis jetzt nicht geändert. Es gab ab 1985 erhebliche Veränderungsvorschläge über die Tatbestandsmerkmale. Aber wird das Strafgesetzbuch nichts geändert. Trotzdem wird bis Heute massive Veränderung der Tatbestandsmerkmale diskutiert. die folgenden Ausführungen beschäftigen sich daher mit der Reform des Tatbestands. Die gesetzliche Umschreibung der Merkmale eines strafbaren Verhaltens wird Straftatbestand genannt. Der Straftatbestand enthält alle Merkmale, die das strafbare Unrecht eines Verhaltens positiv begründen. Der Straftatbestand wird in einen subjektiven und einen objeltiven Tatbestand unterteilt. Die Merkmale des subjektiven Tatbestands beziehen sich auf solche Umstände auf dem psychisch-seelischen Bereich und der Vorstellungswelt des Täters, welche die subjektive Tatseite des jeweiligen Delikts charakterisieren. In dieser Arbeit wird sich auf folgende subjektiven Tatbestände behandelt: ① Vorsatz ② Fahrlässigkeit ③ Irrtum der objektiven Tatbestandsmerkmale Die objektiven Tatbestandsmerkmale umschreiben das äußere Erscheinungsbild der Tat. Je nach enthalten die objektiven Tatbestände mehr oder weniger viele Details, zu denen - in der üblichen Prüfungsreihenfolge gehören - können. In dieser Arbeit wird sich auf folgende objektiven Tatbestände behandelt: ① Kausalität ② Unechte Unterlassungsdelikte


Die heutigen strafrechtlichen Normen über Tatbestand geht auf das Strafgesetzbuch von 1953 zurück, aber wird bis jetzt nicht geändert. Es gab ab 1985 erhebliche Veränderungsvorschläge über die Tatbestandsmerkmale. Aber wird das Strafgesetzbuch nichts geändert. Trotzdem wird bis Heute massive Veränderung der Tatbestandsmerkmale diskutiert. die folgenden Ausführungen beschäftigen sich daher mit der Reform des Tatbestands. Die gesetzliche Umschreibung der Merkmale eines strafbaren Verhaltens wird Straftatbestand genannt. Der Straftatbestand enthält alle Merkmale, die das strafbare Unrecht eines Verhaltens positiv begründen. Der Straftatbestand wird in einen subjektiven und einen objeltiven Tatbestand unterteilt. Die Merkmale des subjektiven Tatbestands beziehen sich auf solche Umstände auf dem psychisch-seelischen Bereich und der Vorstellungswelt des Täters, welche die subjektive Tatseite des jeweiligen Delikts charakterisieren. In dieser Arbeit wird sich auf folgende subjektiven Tatbestände behandelt: ① Vorsatz ② Fahrlässigkeit ③ Irrtum der objektiven Tatbestandsmerkmale Die objektiven Tatbestandsmerkmale umschreiben das äußere Erscheinungsbild der Tat. Je nach enthalten die objektiven Tatbestände mehr oder weniger viele Details, zu denen - in der üblichen Prüfungsreihenfolge gehören - können. In dieser Arbeit wird sich auf folgende objektiven Tatbestände behandelt: ① Kausalität ② Unechte Unterlassungsdelikte