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Verfassungsgerichtsbarkeit im Bundesstaat dient der Wahrung der bundesstaatlichen Ordnung. Der Schutz der wesentlichen Strukturen der Bundesstaatlichkeit durch eine Verfassungsge richtsbarkeit ist eine bedeutsame Voraussetzung fr die Effektivitt des Fderalismus.Wie oben aufgezeigt, bt das Bundesverfassungsgericht im deutschen Fderalismus durch seine Rechtsprechung starke Einflsse zur Ausformung des fderativen Prinzips aus. Mit dem Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens leistet das Gericht den Beitrag zur Lsung der Bundesstreitigkeiten und konkretisiert das Prinzip der Bundesstaatlichkeit. Im Bereich der Gesetzgebung hat das Gericht durch seine Rechtsprechung wesentlich nach Unitarisierung tendiert.Im fderativen Staatstruktur darf die Existenz der Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht außer acht gelassen werden. Sie ist ein wesentliches Attribut der Eigenstndigkeit der Lnder und Hter der Verfassung. In der stndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zeigt sich, daß die Landesverfassungsgerichte in grundstzlich eigenstndigen Rume zustndig sind. Die Verfassungsgerichte der Lnder behalten zwar ihre Zustndigkeiten, haben aber im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht wenig zu tun und verlieren relativ an EinflußIm Hinblick darauf prft die Existenz und Funktion des Bundesverfassungsgericht den bundesstaatlichen Charakter. Das Gericht soll sich bestreben, Einheit und Pluralismus zu sichern, verpflichtet zum Zusammenwirken. Das Gericht bemht sich, die Eigenstndigkeit der Lnder zu achten und darber hinaus sowohl prononcierter Unitarisierung als auch pronon cierter Partikularisierung den Weg zu versperren.