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Die koreanische Verfassung hat Kommunalselbstverwaltung im Kapitel der Kommunalselbstverwaltung(in gegenwrtiger Verfassung, Kapitel 8. Art. 117 und 118) gewrleistet seit 1948. Wegen der politischen Situationen wurde aber fr lange Zeit Kommunalselbstverwaltung ungesetzt. Seit 1991 wurde die koreanische Kommunalselbstverwaltung wieder neu in Gang gesetzt. In der Republik Korea werden die Gemeinderte von den Brgern gewhlt. Seit 1995 wurde endlich Kommunalsdirektor von den Brgern gewhlt. Daher kann man jetzt schon sagen, daß es in Republik of Korea volle Kommunalselbstverwaltung herrscht. In koreanische Kommunalselbstverwaltung gibt es aber auch viele Probleme. Die Gemeinderte(Mitglieder des Gemeinderates) sind die aus allemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangenen Gemeindevertreter. Die Mitgliederzahl richtet sich (meistens) nach der Einwohnergrße.Der Gemeinderat ist die Vertretung des Volkes in diesem Sinne. Er ist aber trotz Bestehens gewisser parlamentstypischer Merkmale kein Parlament i.S.d. Gewaltenteilungslehre, sondern ein Verwaltungsorgan. Dies gilt selbst dann, wenn er Recht setzt. Er ist die politische Vertretung der Brgerschaft. Er legt Grunstze fr die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet im Rahmen der kommunalen Verbandskompetenz ber alle politisch, rechtlich, wirtschaftlich oder in sonstiger Beziehung wichtigen und grundstzlichen Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht kraft Gesetzes ein anderes Gemeindeorgan, speziell die Verwaltungsleitung zustndig ist. Dementsprechend(Also) ist von großer Bedeutung die Zusammensetzung des Gemeinderates und in besonders die Mitgliederzahl des Gemeinderates (주제어) 지방의회의 지위, 지방의회의원의 지위, 지방의회의원의 권리, 지방의회의원의 의무, 지방의회의 의원정수, 의원정수 산정기준, 의원의 유급화,