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Konventionalverfassung ist auch eine Art Verfassung des Staates. Zur Entstehung einer Konventionalverfassung ist es also unzureichend, nur gewohnliche Bedingungen zur Entstehung des Gewohnheitsrechts zu befriedigen. Konventionalverfassung kann nur fur Verfassungssachverhalte, die unter den Verfassungsvorbehalten liegen mussen, entstehen. Obgleich sie auserhalb des positiven Verfassungsrechts entsteht, gibt Konventionalverfassung dem Staat seine rechtliche Grundordnung. Sie regelt mit dem Verfassungsrecht die Staatshandlungen. Verfassungssachverhalte sind in zwei Arten einzuteilen. Die eine sind notwendige Sachverhalte im Sinne davon, das sie unmittelbar durch und mit Verssung geregelt werden mussen. Die andere sind freiwillige Sachverhalte im Sinne davon, das man ihre Regelungsform freiwillig entscheiden kann. Freiwillige Sachverhalte konnen nicht Gegenstand der Konventionalverfassung werden. Konventionalverfassung kann mit den notwendigen Verfassungssachverhalten im Zusammenhang stehen. Die Unterscheidung ist also von Bedeutung, um die Entstehungsmoglichkeiten und ihre Grenzen von Konventionalverfassung zu definieren. Meiner Meinung nach konnen nur die Kernelemente des hochsten Systems, durch dasjenige offentliche Aufgaben des Staates erledigt werden sollen, notwendig unter dem Verfassungsvorbehalt stehen. Aus dieser Definition habe Ich geschlosen, das das Hauptstadtproblem kein verfassungsrechtlicher Gegenstand werden kann.